Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ich find's lustig

Daddeldu, Sunday, 07.05.2006, 21:25 (vor 6572 Tagen) @ Antwortenschreiber

Als Antwort auf: da passt das ganz gut von Antwortenschreiber am 06. Mai 2006 14:35:

Hallo,

eine lustige Folge unseres völlig vermurksten Kindschaftsrechtes.

Ehrlich gesagt kann auch ich hier eine gewisse Schadenfreude nicht ganz unterdrücken.

Unser wundervolles Kindschaftsrecht lässt das zu. Vater ist, wer die Vaterschaft vorbehaltlos anerkennt (§§ 1592 Nr. 2, 1594 BGB). Anders als der Spiegel-online - Artikel behauptet, ist dies aber natürlich keine Grauzone oder Gesetzeslücke des Kindschaftsrechtes, sondern ganz absichtlich so gemacht.

Herr Hass ist auch keineswegs der erste, der auf die Idee kommt, nur die Anzahl der Anerkennungen ist neu. In Deutschland gibt es einen Markt für die Ehe mit einem Deutschen (Preis ca. 15.000 Euro) und für die Annerkennung als Kind (Preis kenne ich nicht). Letzteres funktioniert in zwei Richtungen: Der ausländische Mann erkennt die Vaterschaft eines deutschen Kindes an und erhält so ein Aufenthaltsrecht, oder eben wie bei Herrn Hass, das ausländische Kind wird anerkannt.

Gruß,

Daddeldu


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