Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Was sagst Du zu Mutter-mit-Kind Parkplätzen?

Sven, Monday, 31.12.2001, 16:29 (vor 8393 Tagen) @ plupp

Als Antwort auf: Re: Was sagst Du zu Mutter-mit-Kind Parkplätzen? von plupp am 31. Dezember 2001 13:29:15:

Bei uns (Hessen) heißen die Eltern mit Kind Parkplätze...

hm, das hessen gilt nicht für ganz hessen, bin ja auch hesse, aber hier gibts weiterhin nur frauenparkplätze und mutter-kind-parkplätze, bei denen frau auch ohne kind parken darf, aber mann mit kind ne riesen standpauke und nen punkt in flensburg bekommt. am samstag erneut erlebt.
für die empörung, die der vater eines säuglings äusserte, bekam er noch die drohung eines bußgeldes, falls er sich nicht stillschweigend fügt.

Nach längerer Zeit melde ich mich mal wieder!

Plupp, kannst du uns dies genauer erklären? Bisher dachte ich immer das Mutter-Kind-Parkplätze bzw. Frauenparkplätze keinerlei rechtliche Wirksamkeit hätten (zumindest bei uns in Niedersachsen). Behindertenparkplätze ist klar und steht auch im Bußgeldkatalog.

Sollte dies in Hessen wirklich so sein, würde ich als betroffener Mann bzw. Vater eine Verfassungsklage einreichen.

Sven


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