Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Urteil bereits gefällt

Timothy, Wednesday, 09.12.2009, 12:21 (vor 5253 Tagen) @ der_quixote

Münster/Ibbenbüren. Ohne ein erkennbares Zeichen der Regung nahm die 31-jährige Angeklagte aus Ibbenbüren das Urteil der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Münster entgegen. Die Richter verurteilten die 31-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren vier Monaten.
...


Sie habe dem Baby zweimal ins Gesicht geschlagen und habe das Kind vom Bett auf die Wickelkommode sowie den Boden fallen lassen. Schließlich habe sie den Säugling an den Beinen gezogen und durch das Zimmer gegen den Schlafzimmerschrank geschleudert. Das Kind trug zwei Schädelbrüche, Hirnblutungen und Hämatome davon

...

Am vorletzten Verhandlungstag hatte sich eine überraschende Wende in dem Prozess abgezeichnet. Die psychiatrische Gutachterin meldete Zweifel an dem Schuldgeständnis der 31-Jährigen an, weil sie dem Kindesvater bedingungslos hörig sei. Es könnte sein, dass sie ihn immer noch in Schutz nehmen und die Tat auf sich nehmen wollte.

Jaja schon klar...


Für die Angeklagte spreche, dass sie nicht vorbestraft ist, dass sie in ihrer Kindheit selbst misshandelt wurde und vor allem, dass der heute zwei Jahre alte Junge aller Voraussicht nach keine Folgeschäden habe.

...und dass sie eine Frau ist.


Die Kammer habe die Strafe daher im unteren Bereich des Strafrahmens angesiedelt.

Die Richter blieben mit ihrem Urteil knapp unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der drei Jahre und sechs Monate beantragt hatte.


http://www.ivz-online.de/lokales/kreis_steinfurt/ibbenbueren/1230432_ibbenbuerenerin_wegen_kindesmisshandlung_zu_haft...


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