Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht...
Schon sicher öfter hier Thema, aber ich finde dieses Pamphlet erreicht neue Höhen im Bereich Männerverachtung, also Menschenverachtung und Hetze gegen Männer.
http://anonym.to/?http://www.emma.de/dossier_maennergewalt_2010_1.html
Dazu der passende Thread im Forum:
Frage an evtl. RAs hier, ist solches und was sich Emma bzw. ihre Herausgeberin A.S. so leistet und geleitet hat nicht nach Recht in D. strafbar, erfüllt es nicht zumindest z.T. den Tatbestand der Volkverhetzung?
In §130 StGB ist zu lesen:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet. (...)
Ich bin kein Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass o.g. Vorsetzungen doch mehr als einmal in der Form erfüllt sein müssten um eine A.S. und ihre ErfüllungsgehilfInnen vor ein Strafgericht zu zerren - oder sollte ich lieber meinen Glauben an den Rechtsstaat D. endgültig begraben, ist doch bekannt, dass sie statt dessen in diesem Land bereits zwei mal mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde.
Eine A.S. verknackt von deinem Deutschen Gericht, wäre doch ein schöner Sieg für die Männerbewegung, bitte unterstüzt mich dabei uns allen diesen Traum zu erfüllen.
Ein Mann
gesamter Thread:
- Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht... -
Mann,
22.12.2009, 13:57
- Damit es deutlicher wird,... -
Mann,
22.12.2009, 14:27
- Die werden sich nie ändern - Knödelvertilger, 22.12.2009, 15:36
- Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht... - Wolfgang A. Gogolin, 22.12.2009, 15:30
- Fakten zu Häuslicher Gewalt wider dem feministischen Mythos -
Mirko,
22.12.2009, 15:39
- Fakten zu Häuslicher Gewalt wider dem feministischen Mythos - Knödelvertilger, 22.12.2009, 15:41
- Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht... - Robert, 22.12.2009, 16:24
- Für "Freunde der Omma" / des Absurden Theaters -
Marloway,
22.12.2009, 17:00
- OMMA Vol. 2 (Man hat ja sonst schon nichts zu lachen im Leben) - Marloway, 22.12.2009, 19:37
- §130 StGB=Strafrechtliche Generalklausel - Ausschußquotenmann, 22.12.2009, 19:17
- Damit es deutlicher wird,... -
Mann,
22.12.2009, 14:27