§130 StGB=Strafrechtliche Generalklausel
Der Tatbestand ist so offen, dass man dort natürlich auch solche Auswüchse drunter subsumieren könnte.
Das ist aber von den Entscheidungsträgern nicht gewollt. Erst recht nicht von denen in schwarzer Robe unter der sich oft eine rote femifaschistische SoziMöse versteckt.
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- Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht... -
Mann,
22.12.2009, 13:57
- Damit es deutlicher wird,... -
Mann,
22.12.2009, 14:27
- Die werden sich nie ändern - Knödelvertilger, 22.12.2009, 15:36
- Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht... - Wolfgang A. Gogolin, 22.12.2009, 15:30
- Fakten zu Häuslicher Gewalt wider dem feministischen Mythos -
Mirko,
22.12.2009, 15:39
- Fakten zu Häuslicher Gewalt wider dem feministischen Mythos - Knödelvertilger, 22.12.2009, 15:41
- Über 30 Jahre Emmaterror, es reicht... - Robert, 22.12.2009, 16:24
- Für "Freunde der Omma" / des Absurden Theaters -
Marloway,
22.12.2009, 17:00
- OMMA Vol. 2 (Man hat ja sonst schon nichts zu lachen im Leben) - Marloway, 22.12.2009, 19:37
- §130 StGB=Strafrechtliche Generalklausel - Ausschußquotenmann, 22.12.2009, 19:17
- Damit es deutlicher wird,... -
Mann,
22.12.2009, 14:27