Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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§130 StGB=Strafrechtliche Generalklausel

Ausschußquotenmann, Tuesday, 22.12.2009, 19:17 (vor 5503 Tagen) @ Mann

Der Tatbestand ist so offen, dass man dort natürlich auch solche Auswüchse drunter subsumieren könnte.
Das ist aber von den Entscheidungsträgern nicht gewollt. Erst recht nicht von denen in schwarzer Robe unter der sich oft eine rote femifaschistische SoziMöse versteckt.


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