Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltsansprüche vom anderen Ufer

Mus Lim ⌂, Saturday, 09.01.2010, 13:52 (vor 5826 Tagen)

Im TrennungsFAQ gefunden:
Unterhaltsansprüche vom anderen Ufer

Kurzfassung:
Nach 26 Ehejahren und 5 Kindern verlässt die Ehefrau bei Nacht und Nebel ihre Familie und zieht bei ihrer lesbischen Liebhaberin ein.

Sie kümmert sich nicht um die Kinder und will trotzdem Unterhalt haben. Den kriegt sich letztenendes auch, d.h. der Mann muss nicht nur die Kinder kümmern, sondern auch noch Ehegattinnenunterhalt zahlen.


Dieses Beispiel beschreibt deutlich den Wahnsinn des deutschen Unterhaltsrechts.
Der Mann als Zahlesel und Arbeitssklave, der für ein Unterhaltsmaximierungsprinzip schuftet, das Frauen zugute kommt.

Ich möchte den Mann sehen, der heimlich abhaut, seine Frau mit 5 Kindern alleine lässt und dann noch Unterhalt einklagen kann.

Das deutsche Unterhaltssystem ist unlogisch, unsozial und sexistisch!

* Fünffache Mutter wird lesbisch: Kein Unterhaltsanspruch, aus einer Pressemitteilung des BGH
* Ehebruch kann Anspruch auf Trennungsunterhalts um die Hälfte verringern (OLG Brandenburg, Urteil v. 24.03.2009, 10 UF 166/03), Heise am 8. Januar 2010


Noch ein Link zum TrennungsFAQ:
Düsseldorfer Tabelle 2010

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