Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Und was ist mit 1 Bruder (eig. Fam.), 3 Schwestern (erwerbslos), Eltern tot?

Mus Lim ⌂, Sunday, 10.01.2010, 00:05 (vor 5826 Tagen) @ Fräger123

Das wäre ja mit deinem (ansonsten sehr guten Modell) wieder ein
Unterhaltssklave hoch 10.

bitte um Lösung.

1. Ist mir zu hypothetisch, um eine konkrete Lösung vorzuschlagen.
Aber:

a) Der Bruder wird seine scheidungswillige Schwester schon zurechtstoßen, wenn die nur aus für Selbstfindungspirouetten aus ihrer Ehe ausbrechen wird.

b) Seine scheidungswillige Schwester kann ja selbst berufstätig werden.

c) Wenn die geschiedene Schwester wirklich in einer Notlage ist, dann ist der Bruder kein Unterhaltssklave, sondern wird seiner Schwester helfen, wie auch ihm geholfen würde, wenn er in einer Notlage käme.

d) Drei erwerbslose Schwestern müssen ja nicht erwerbslos bleiben. Immerhin wohnen die Schwestern irgendwo, wo die geschiedene Schwester mitwohnen kann. Damit wäre schon mal das Thema Wohnung und Miete vom Tisch. Ein Mitesser mehr ist immer zu verkraften. Und wenn die geschiedene Schwester sich um Haushalt, Kinderbetreuung usw. kümmert, dann kann eine andere Frau dafür um so leichter berufstätig werden.

Lösungsmöglichkeiten gibt es genug, man muss sie nur sehen wollen.

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