Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Eindeutige Rechtslage zum Schutz vor Genitalverstümmelungen

FemKritiker, Friday, 01.12.2006, 16:03 (vor 6949 Tagen) @ Christine
bearbeitet von FemKritiker, Friday, 01.12.2006, 16:07

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll den Schutz von Mädchen und
Frauen vor Genitalverstümmelung erheblich verbessern.

Gut so.
Und Jungen sollen weiterhin ungeschützt bleiben?

Gefordert wird eine ausdrückliche Aufnahme der Genitalverstümmelung als
Straftatbestand nach Paragraf 226 des Strafgesetzbuches. So sei dies in
Europa von Schweden, Großbritannien, Norwegen, Belgien, Dänemark, Spanien,
Österreich und Italien geregelt worden.

Das ist eine der wenigen positiven Dinge, die ich mal aus dem Feminat Schweden gelesen habe (Quelle verloren): Dort wurde auch die Beschneidung von Jungen gesetzlich sehr eingeschränkt. Eigentlich ist sie in Deutschland ja auch verboten, aber die Gesetze gegen Körperverletzung werden anscheinend bisher nur angewandt, wenn es sich um Mädchen handelt.

(Und ich könnte immer noch kotzen bei dem Gedanken, dass
die WHO die männliche Beschneidung fördern will.)


gesamter Thread:

 

powered by my little forum