Eindeutige Rechtslage zum Schutz vor Genitalverstümmelungen
Andere, langfristige Folgen der Beschneidung seien oftmals Infektionen, lebenslange Schmerzen, Depressionen und Psychosen. Neben gravierenden Beeinträchtigungen der Sexualität bei Frauen könnten durch die Genitalverstümmelung lebensgefährliche Komplikationen für Mutter und Kind bei Geburten auftreten.
Was? Die grünen WeiberInnen wollen Sex? Mit wem denn bald noch, wenn die so weiter machen?
Das paßt gerade dazu, was ich heute mitsamt eines Flugblattes geschenkt bekam: Ein Kondom. Auf dem Flugblatt steht oben "Vertrauen ist ... .... wenn's hinterher kein böses Erwachen gibt.". Ich mußte den Verteilern gleich sagen, daß ich vor Aids im Gegensatz zur Vaterschaft so gut wie keine Angst habe. Die Chance Vater zu werden ist denke ich ein vielfaches höher als mit Aids angesteckt zu werden.
Na ja, das Kondom kann ich wegwerfen, da ich es eh nicht mehr brauchen werde. Ich habe hier noch weitere Kondome liegen, die sicher schon über dem Haltbarkeitsdatum sind. 12 Stück sind noch originalverpackt.
Eigentlich müßte man aus der Forderung nur Frauen und Mädchen durch Erwachsene und Kinder ersetzen und die Forderung wäre ok.
Na ja, die Frau weiß heute vom hygienische Vorteil von beschnittenen Männern, aber die Nachteile kennt sich nicht.
Freundliche Grüße
Conny
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Christine,
01.12.2006, 15:33
- Eindeutige Rechtslage zum Schutz vor Genitalverstümmelungen - FemKritiker, 01.12.2006, 16:03
- Eindeutige Rechtslage zum Schutz vor Genitalverstümmelungen - Conny, 01.12.2006, 20:14