SENSATION: SPON entdeckt das Thema Kindesentziehung
Da haben wir doch wieder den typischen Tränendrüsenfall, "Nicht ohne meine Tochter", weibliches Doppelopfermonopol (Mutter und Tochter leiden...) plus bösem muslimischen Täter.
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Niemand kann ihren Ex-Mann Hassan zwingen, die gemeinsame Tochter herauszugeben. Als muslimischer Vater hat er im Libanon das alleinige Recht, über sein Kind zu bestimmen.
Jaja, der böse Libanon, in unserem guten Deutschland würde es so etwas nie geben...Ach moment mal, das gibt es ja, wenn der Vater die holde Kindesmutter nicht ehelichte. Aber das finde ich nicht schlimm, denn genauso wie der deutsche Gesetzgeber davon ausging das keine einzige Mutter ihr Recht missbrauchen würde, geht auch der libanesische Gesetzgeber davon aus, das kein Vater sein Recht missbrauchen würde.
Selbst als es im Herbst im Libanon unter Vermittlung örtlicher Behörden und Diplomaten zu Verhandlungen mit ihm kam, lehnte er alles strikt ab. Immerhin: Ein Mufti, ein religiöser Rechtsgelehrter, ordnete damals an, dass Rosina P. ihre Tochter sehen durfte.
Na das ist doch klasse diese Parallelen zwischen Deutschland und dem Libanon. Auch im Libanon wird das Umgangsrecht gewahrt, genau wie in good old germany, nur dort entscheidet halt ein islamischer Rechtsgelehrter nach im Vergleich zu Deutschland genau umgekehrter Rechtslage...
So leid es mir um das Kind und auch die Mutter tut, denn sie macht zumindest vom Artikel her nicht den Eindruck als hätte sie wie viele andere versucht das Verhältnis zum Vater zu schädigen, kann ich mir ein schallerndes "haha" an dieser Stelle nicht verkneifen.
Auch dieser Herr hat etwas zu sagen:
Dass Hassan L. abgelehnt habe, sei typisch für derartige Fälle. Es sei schon vorgekommen, dass Väter Gefängnisstrafen wegen Kindesentzugs in Kauf nahmen, statt die Kinder zurückzugeben.
Er ist Leiter dieser Organisation: http://www.vermisste-kinder.de
Unter den 5 Beispielhaften Erfolgsfällen findet man 2 die sich auf das Thema internationale Kindesentziehung beziehen:
http://www.vermisste-kinder.de/0497eb9b210e8c005/0497eb9b0e0e29603/0497eb9b3d103843a/index.html
In beiden Fällen sind Väter die Täter. Angesichts der Tatsache das bei fast 9 von 10 (international) entführten Kinder die Mutter der Täter ist, eine holländische universität untersuchte hunderte deutscher und holländischer Fälle, ( http://nos.nl/artikel/135662-ontvoering-kind-meestal-door-moeder.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&u... ) , könnte man zumindest erwarten zumindest einer der Fälle mal einen Vater als "Opfer" zeigt, aber nein.
Ausserdem könnte man ebenfalls erwarten das die nicht seltene Praxis deutscher Mütter mal ebenso hunderte Kilometer weit weg zu ziehen weil man da ja nun Arbeit gefunden hat (erstaunlich wie flexibel Alleinerziehende Mütter mit Kindern da manchmal werden, die meisten Menschen werde eher sesshaft wenn sie Kinde haben, Frauen besonders...) zumindest mal als verschleierte unsichtbare Kindesentziehung dargestellt wird die jährlich tausendfach in Deutschland geschieht.
Und noch etwas stößt mir hier bitter auf, nämlich einer der beiden Fälle:
16 Monate lang hielt Wilfried H. seine kleine Tochter Sharon in Amerika vor deren Mutter versteckt, die über das alleinige Sorgerecht verfügt.
Sharon - das ist die gemeinsame uneheliche Tochter von H. und Ines K. 16 Monate lang hatte der Mann seine Tochter vor ihrer leiblichen Mutter, die über das alleinige Sorgerecht verfügt, in Nordamerika und Mexiko verborgen gehalten.
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Wäre hier nicht zumindest einmal Kritik darüber angebracht das dieser Mann niemals die Chance hatte selber das Sorgerecht sofern er der bessere Elternteil ist, oder zumindest das gemeinsame zu bekommen???
Schon im Sommer 1997 war H. 14 Tage lang mit seiner Tochter untergetaucht. Wie er selbst sagte, aus Protest gegen eine Entscheidung des Londoner High Courts, der der Mutter die Bestimmung des Aufenthaltsorts von Sharon zugesprochen hatte.
Anfänglich hatten die Eltern sich auf den Umgang mit der gemeinsamen Tochter geeinigt. Die meiste Zeit lebte Sharon beim Vater in Wales. Spannungen entstanden, als sie in Ammerbuch eingeschult werden sollte. Das Amtsgericht Tübingen sprach H. Ende Januar 1998 das Umgangsrecht mit seiner Tochter ab. Kurz darauf entführte er sie.
Aha, da haben wir es also. Beide Eltern schienen gemeinsam in Wales gelebt zu haben, und die Mutter war es die nach Deutschland zurück wollte (woher sonst die "Spannungen" und warum ein Prozess in Deutschland ), das Kind also mit gerichtlichem Segen weggeschaffen hat. Ein deutsches Gericht spricht dem Vater dann auch noch das Umgangsrecht ab, er soll sein Kind also nicht mehr sehen dürfen, und dieser greift in seiner Verzweiflung zur Selbstjustiz.
Kontakt: info@vermisste-kinder.de
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