Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung
Ungeachtet des AGG:
Meiner Auffasung nach hat jeder Bürger das Recht zu diskriminieren. Einzig der Staat, der Neutralität verpflichtet, darf es nicht. Wenn der Bäcker seine Brötchen nicht an Rothaarige oder Linkshänder verkaufen will, so what. Die Konkurenz freut sich. Und wenn jener Wirt nur eine bestimmte Anzahl Männer hereinlassen möchte, ist das sein Bier. *)
Ein Bürger hat nicht das Recht zu verlangen, dass ein anderer Bürger mit ihm einen Vertrag eingeht (Gast -> Wirt, Kunde -> Bäcker etc...).
Und natürlich hat sich der Staat genau dort herauszuhalten.
Da aber die Realität völlig anders aussieht, sind wir von einer freien und offenen Gesellschaft noch weit entfernt.
Gruß
Sophie X
*) Dass dieser Punkt unter den momentanen gesellschaftlichen Vorzeichen eine "pikantere" Bedeutung hat, ist mir sehr wohl bewusst.
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- Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung -
Jan Mayen,
04.03.2010, 19:32
- Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung -
Timothy,
04.03.2010, 20:03
- Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung - Prometheus, 04.03.2010, 21:12
- Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung -
Sophie X,
04.03.2010, 20:06
- Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung -
Timothy,
04.03.2010, 22:52
- Das AGG ist ein unzumutbarer Eingriff... - Isegrim, 05.03.2010, 18:02
- Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung -
Timothy,
04.03.2010, 22:52
- Was lustiges ;-) - Timothy, 04.03.2010, 22:56
- Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung -
Timothy,
04.03.2010, 20:03