Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung

Timothy, Thursday, 04.03.2010, 22:52 (vor 5383 Tagen) @ Sophie X

Meiner Auffasung nach hat jeder Bürger das Recht zu diskriminieren. Einzig
der Staat, der Neutralität verpflichtet, darf es nicht. Wenn der Bäcker
seine Brötchen nicht an Rothaarige oder Linkshänder verkaufen will, so
what. Die Konkurenz freut sich. Und wenn jener Wirt nur eine bestimmte
Anzahl Männer hereinlassen möchte, ist das sein Bier. *)

Ein Bürger hat nicht das Recht zu verlangen, dass ein anderer Bürger mit
ihm einen Vertrag eingeht (Gast -> Wirt, Kunde -> Bäcker etc...).

Ich sehe das im Prinzip (mit wenigen Einschränkungen z.B. bei grossen Unternehmen) genauso. Ich würde aber noch Einrichtungen hinzuzählen die vom Staat finanzielle Förderung erhalten.

Ich begrüsse den Schritt des Klägers jedoch trotzdem, allein schon deshalb weil er sich ein Gesetz zunutze Macht von dem wir alle wissen für wen es gemacht wurde, und wegen Überschriften wie dieser:

München -­ Über den eher seltenen Fall der Diskriminierung eines Mannes wegen seines Geschlechts hat an diesem Mittwoch das Amtsgericht München zu entscheiden.

http://www.tz-online.de/nachrichten/muenchen/eintritt-verwehrt-anwalt-verklagt-tuersteher-meta-654057.html?cmp=defrss

Obwohl die Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechts Alltag in Deutschland ist. Ausserdem sind solche Fälle wie Salz in den Augen der Feministinnen, die gerne spektaküläre Prozesse von an gläsernen Decken scheiternden Frauen sehen würden.


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