Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Winnenden - und die Mutter?

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Sunday, 14.03.2010, 19:13 (vor 5463 Tagen)

' ... Der Vater des Amokläufers von Winnenden will sich nicht wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Verteidiger des 51-Jährigen beantragte dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge beim Landgericht Stuttgart, die Eröffnung des Hauptverfahrens in diesen Punkten abzulehnen. Der Anwalt des 51-Jährigen, Hans Steffan, führt laut "Focus" aus, für den Vater von Tim K. sei der Amoklauf nicht "erkennbar oder vorhersehbar" gewesen. Er habe "keinerlei konkrete Anhaltspunkte" dafür gehabt, dass sein Sohn die spätere Mordwaffe aus dem Kleiderschrank nehmen könnte ...'

n-tv

Im üblichen Jargon 'gehört ein Kind zur Mutter'. Bemerkenswert jedoch, dass in diesem Fall nichts von der Mutter des Täters zu hören ist. Hat die denn so gar nichts mit ihrem Sohn zu tun gehabt, und hat sie nichts damit zu tun gehabt, dass eine Waffe in ihrem Schlafzimmer lag? Wieso wird nur der Vater angeklagt? Wegen der männlichen Tätergene?

Viele Grüße
Wolfgang


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