Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nein, so einfach ist das nicht, ein Beispiel...

Ein Mann, Monday, 15.03.2010, 00:42 (vor 5463 Tagen) @ Mirko

Vater läßt seine Handkreisäge eingestöpselt im Wohnzimmer rumliegen, Mutter hat davon Kenntnis, unternimmt aber nichts, Kind spielt damit rum und verletzt sich.

Glaubst Du allen Ernstes nur die Besitzverhältnisse der Kreissäge spielen dann für die juristische Schuldzumessung eine Rolle.

Die Mutter hatte soweit bekannt wohl Kenntnis von der unverschlossen aufbewahrten Waffe und hat nichts dagegen unternommen, also trägt auch sie eine juristische Mitverantwortung, evtl. hat aber der Vater alle Schuld auf sich genommen, entweder eine andere Geschichte aufgetischt oder einen Deal mit STA gemacht.


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