Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ergänzung

Timothy, Tuesday, 23.03.2010, 20:23 (vor 5364 Tagen) @ Zuschauer

Hier der Artikel in dem sich der Gerichtsmediziner äusssert.

Bezeichnend für die Grundhaltung der Justiz ist folgendes Zitat aus der Bildunterschrift:


Die gerichtsmedizinische Spurensuche kann Anhaltspunkte für eine Vergewaltigung liefern. Wenn keine Spuren gefunden werden, heißt das noch lange nicht, dass nicht vergewaltigt wurde.

Soll heissen: Die Spurensuche dient im wesentlichen der Bekräftigung der Anschuldigungen der Frau. Gibt es Spuren, die sich nicht wiedersprechen, kann man ruhigen Gewissens verurteilen, gibt es keine Spuren, kann man trotzdem verurteilen.

Ergänzend noch dies hier:

Bei der Hälfte aller nachgewiesenen Vergewaltigungen werden allerdings weder genitale noch extragenitale Verletzungen festgestellt. Wenn die fehlen, spricht das also nicht gegen eine Vergewaltigung.

Genaugenommen müsste dort stehen "Bei der Häfte der Fälle in denen ein Mann aufgrund von Vergewaltigungsbeschuldigungen verurteilt wurde werden keinerlei Verletzungen festgestellt.


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