Theoretisch nein.
Theoretisch gilt auch hierzulande das Prinzip "in dubio pro reo" - "Im Zweifel für den Angeklagten".
In der Praxis gibt es natürlich jede Menge Mauscheleien. Besonders in den Bereichen Sexuelle Gewalt, Scheidung, Unterhalt, Kindesobsorge.
Erst kürzlich hatte ich diesbezüglich ein aufschlussreiches Gespräch mit einer Gruppe Wiener Männerrechtler. Die haben mir Horrorgeschichten erzählt, dass ich dachte, ich befände mich im stalinistischen Russland der 1930-er Jahre.
Aber worauf bezog sich Deine Frage eigentlich?
Gruß, Kurti
gesamter Thread:
- Wie ist die Rechtslage in Österreich? -
Rosi,
27.03.2010, 17:10
- Theoretisch nein. -
Kurti,
27.03.2010, 19:10
- Theoretisch nein. -
Rosi,
28.03.2010, 01:41
- Theoretisch nein. -
Rosi,
28.03.2010, 01:41
- In Deutschland wurde die Unschuldsvermutung 2001 gekippt! -
TLG,
27.03.2010, 20:47
- Theoretisch nein. -
Kurti,
27.03.2010, 19:10