Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltsvorschuss während Ausbildung gewährt, muss zurück gezahlt werden?

Rainer ⌂, Wednesday, 31.03.2010, 20:42 (vor 5728 Tagen) @ Christine

Ich habe in Erinnerung, wenn jemand in Ausbildung und daher nicht
leistungsfähig ist, braucht er dieses nicht zurückzahlen.

Nun sagt die Anwältin in dem Film, das der Staat in Vorleistung geht und
dieses Geld zurück gezahlt werden muss. Hat die Anwältin recht?

Nein, da er nicht unterhaltspflichtig ist.

BGB §1603 Voraussetzungen der Unterhaltspflicht
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Sollte ein Titel bestehen muss gegen diesen natürlich wegen mangelder Leistungsfähigkeit geklagt werden.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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