Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wo bleibt die Größe?

Kopfschüttler, Wednesday, 31.03.2010, 23:59 (vor 5728 Tagen) @ Manhood

1. Cyberstalking ist erst angebracht, wenn klar ist, dass es sich um eine
Falschanschuldigung handelt.

DAS wäre eine Verleumdung, ganz unabhängig vom Cyberstalking. Was du da allerdings vorhast, ist kontextuell üble Nachrede - mit dem erkennbaren Ziel dieser Person zu schaden. Also: Cyberstalking!

Vorerst soll bloss ihr Name bekannt werden.
Schliesslich ist Kachelmanns Name auch bekannt gemacht worden.

Kachelmann ist aufgrund seiner Popularität eine Person des öffentlichen Interesses. Die Frau nicht! Und insofern sind ihre Persönlichkeitsrechte höher einzustufen als das mediale Interesse. Und was "Stop" schreibt, kann ich nur unterstützen: Schuld- oder Freispruch abwarten!

3. Die "Grösse" bleibt in meiner Hose. Ich bin doch kein Exhibitionist!
:-)

Vielleicht nicht, aber primitiv bist du auf alle Fälle!


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