Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gütertrennung vereinbart wurde, ist sittenwidrig und insgesamt nichtig

Ein Leser, Thursday, 01.04.2010, 11:15 (vor 5728 Tagen) @ Coberg

Bei Frauen muss immer alles schriftlich fixiert werden.


Und selbst das ist wertlos. Die Frau behauptet dann einfach, sie wäre in
dem Moment vor lauter Diskriminierung grad nicht ganz bei sich gewesen und
schon ist die Willenserklärung einen Dreck wert.

Deshalb ist auch jeder Ehevertrag nichtig, wenn sie ihn vor Gericht anficht.
Begründung: Einseitige Benachteiligung,
Zitat:

Ein Ehevertrag, in dem der wechselseitige Unterhaltsausschluss sowie Gütertrennung vereinbart wurde, ist sittenwidrig und insgesamt nichtig, wenn er eine eindeutige und einseitige Lastenverteilung zum Nachteil der Ehefrau aufweist, die diese unerträglich stark benachteiligt.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/neueseite.htm


Eine Benachteiligung gegen den Mann existiert nicht mal in Worten!


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