Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ZDF (37 Grad) Väter wider willen

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 01.04.2010, 13:22 (vor 5727 Tagen) @ Coberg

Bei Frauen muss immer alles schriftlich fixiert werden.


Und selbst das ist wertlos. Die Frau behauptet dann einfach, sie wäre in
dem Moment vor lauter Diskriminierung grad nicht ganz bei sich gewesen und
schon ist die Willenserklärung einen Dreck wert.


Ist sowieso sittenwidrig mit einer Frau einen Vertrag abzuschliesen.

Auch wenn Auch wenn der Vertrag bei Abschluss nicht sittenwidrig war, kann er durch Veränderungen innerhalb der Ehe anfechtbar geworden sein. Er muss dann von den Gerichten angepasst werden.

Klar, wenn Sex in der Ehe im nachhinein strafbar gestellt wird, kann ein Ehevertrag welcher ja für den Fall des (sich Zwangs-prostituierenden)Opfers keine Bezahlung vorsieht nur sittenwidrig sein.
Deshalb müsste eigentlich der Mann nach ab geschlossenem Vertrag mit Frau sogleich wegen Nötigung zur- und Förderung der- Zwangsprostitution angeklagt werden.

Jetzt habe ich einen Knoten im Hirn.

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Frank

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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