Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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@ Kurti et al - Kriminalisierung von Normalsexualität

Gismatis, Basel, Saturday, 10.04.2010, 16:49 (vor 5719 Tagen) @ phaidros52

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32394/1.html

Ein hervorragender Artikel, der die aus dem Ruder gelaufene Entwicklung treffend kritisiert!

In Artikel 2 (iii) und (iv) wird endgültig vom Schutz tatsächlicher Opfer
abgewichen und der Entwurf auf die virtuelle Kinderpornographie sowie die
Anscheinskinderpornographie ausgeweitet. Wie bereits des öfteren erläutert
wäre dies ein Bildveröffentlichungsverbot (sowie das Verbot von Besitz,
Konsum und, so wie es der Entwurf will, des Ansehens) in Bezug auf Bilder
von Erwachsenen bei realen oder simulierten sexuellen Handlungen, sofern
sie ein kindliches Erscheinungsbild vorweisen.

Ich habe den Eindruck, dass nach dam Alles-ist-möglich der 70er Jahre das Pendel in das andere Extrem geschwungen ist, in dem man den bloßen Schutz der Opfer weit hinter sich gelassen hat. Jetzt muss es darum gehen, den Gesetzgeber wieder in die Schranken seines Zuständigkeitsbereichs zu verweisen. Ideralerweise installiert man gleich noch einen Mechanismus, der solche Entgleisungen in Zukunft verhindert.

Die Richtlinie soll ferner dafür sorgen, dass auch das "bewusste
Anschauen" von "Kinderpornographie" unter Strafe gestellt wird, selbst wenn
die Bilder weder gespeichert noch heruntergeladen werden. Inwiefern hier
das bewusste und das nicht bewusste Anschauen getrennt behandelt werden
können, bleibt offen.[/i]

Es wird keine Unterscheidung stattfinden. Jedes Anschauen wird als "bewusst" gelten. Das Wichtigste aber ist, dass durch jedes Verbot, so unsinnig es auch sein mag, juristisches Personal aufgestockt werden muss. Eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

--
www.subitas.ch


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