Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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@ Kurti et al - Kriminalisierung von Normalsexualität

Sachse, Saturday, 10.04.2010, 17:40 (vor 5719 Tagen) @ phaidros52

Die Richtlinie soll ferner dafür sorgen, dass auch das "bewusste Anschauen" von "Kinderpornographie" unter Strafe gestellt wird, selbst wenn die Bilder weder gespeichert noch heruntergeladen werden. Inwiefern hier das bewusste und das nicht bewusste Anschauen getrennt behandelt werden können, bleibt offen.

Jetzt mal ganz langsam: Was bedeutet dies? wenn ich in meinem Briefkasten oder besser unter meinem Scheibenwischer das Bild eines nackten Kindes finde, und schaue was dies ist, dann bin ich schuldig ?? Verurteilbar wegen des Anschauens von Kinderporno ?? So ein Scheiss auch wieder!
Das einzige was dann hilft, Augen immer geschlossen halten!


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