Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Weitere Ungereimtheiten beim Unterhalt

guest, Niedersachsen, Monday, 19.04.2010, 07:35 (vor 5711 Tagen) @ Rainer

Das "sächliche" Existenzminimum eines Kindes besteht aus dem
Existenzminimum von Eur 3.648 und dem Aufwand für Betreuung von Eur 2.160,
macht zusammen Eur 5.808.

Aeh warte mal: Also
1) Die Mutter ist nicht Barunterhaltspflichtig, weil sie Naturalunterhalt in Form von Betreuung erbringt
2) Die Mutter bekommt in Form des saechlichen Existenzminimums des Kindes, das auch einen Teil fuer "Betreuung" enthaelt, die angeblich von ihr erbrachte Betreuung nochmal vom Vater bezahlt

Beides gleichzeitig?

Bei der Höhe des Kindesunterhaltes fliesst am Anfang die
Betreuungsleistung mit ein. Der Unterhaltspflichtige ist aber nur für den
Barunterhalt pflichtig. Wieso ist er auch für den Barbetrag der Betreuung
pflichtig. Diesen erbringt doch angeblich der Betreuende durch seine
Betreuungsarbeit.

Da stimmt jetzt wirklich was nicht!

Ja, da ist es Dir auch aufgefallen.

Die Beschiss wurde schon immer so gemacht und tritt erst jetzt zu Tage
weil es nicht mehr so gut versteckt wird. Nach dem was sich Männer schon
alles haben gefallen lassen, wird warscheinlich davon ausgegangen das
Männer nur noch Idioten sind.

Scheissegal wie es verargumentiert wird, hauptsache Mutti kassiert fuer ihre Unterhaltsgeiseln. Und wenn es sein muss, wird auch nach erreichen des 18ten Lebensjahres des Kindes aus der dann eigentlich folgenden Unterhaltspflicht der Mutter halt mal schnell eine Unterhaltspflicht des Kindes fuer die Mutter konstruiert, hatten wir ja neulich hier im Forum irgendwo.

Zum zweiten geht es darum, die Arbeitssklaven moeglichst effektiv auszubeuten - man rechne mal spasseshalber aus was uebrig bleibt, etwa bei einem Handwerksgesellen von dem was der Kunde fuer den er arbeitet zahlt bis zu dem was er nach 160+ Stunden Arbeit fuer sich selber ausgeben kann.

MfG


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