Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Dank an alle für die vielen Tipps

Aussätziger, Wednesday, 28.04.2010, 19:25 (vor 5702 Tagen) @ Krause

Mein Junge wirds euch vielleicht auch später danken (wenn die Daten so lange bestehen bleiben).

Habe soeben eine Mail verschickt:


FXY XY
X-straße 25a
00000 X
Dat.: 28.04.2010
Telefon: 000000

an ev.Beratungsstelle XXX

Sehr geehrte Damen und Herrn,

wie Herr/Frau XY und ich im Elterngespräch am 0X.04.2010 festgehalten hatten, wollte er mich nach seinem Elterngespräch mit der Kindesmutter unseres Sohnes xy, was am 1X.04.2010 stattfinden sollte, fernmündlich zu Beginn der darauf folgenden Woche kontaktieren. Wir hielten fest, dass er/sie, falls er/sie mich nicht erreicht, eine Nachricht auf meine Telefonmailbox sprechen würde und ich ihn/sie umgehend zurückrufe. Leider habe ich keine Bemühungen Seitens Herr/Frau XY auf meinem Telefon registrieren können.

Der Begleitete Umgang, der nach dem OLG-Beschluss in der 06. Kalenderwoche diesen Jahres, in Ihrer Beratungsstelle beginnen sollte, hat leider bisher noch nicht stattgefunden. Da der Umgang für die Entwicklung von xy wichtig ist und er bei bisheriger Verfahrensweise, in Kürze bereits seinen dritten Geburtstag ohne mich feiern muss, bitte ich um Mitteilung, wie wir in der Sache weiter verfahren, damit ich möglichst bald meinem Wunsch auf Erfüllung meiner bürgerlichen Pflicht auf Umgang nachkommen kann. Falls es Probleme gegeben hat, würde es mich nach wie vor jederzeit freuen, wenn Sie mich kurzfristig unter obiger Telefonnummer kontaktieren.

MfG
FXY


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