Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Dank an alle für die vielen Tipps

Christine ⌂, Wednesday, 28.04.2010, 20:16 (vor 5701 Tagen) @ Aussätziger

Da der Umgang für die Entwicklung von xy wichtig
ist und er bei bisheriger Verfahrensweise, in Kürze bereits seinen dritten
Geburtstag ohne mich feiern muss, bitte ich um Mitteilung, wie wir in der
Sache weiter verfahren, damit ich möglichst bald meinem Wunsch auf
Erfüllung meiner bürgerlichen Pflicht auf Umgang nachkommen kann. Falls es
Probleme gegeben hat, würde es mich nach wie vor jederzeit freuen, wenn Sie
mich kurzfristig unter obiger Telefonnummer kontaktieren.

Zunächst einmal würde ich das sie/ihm etc. weglassen. Man muss sich ja nicht auf deren Niveau begeben und auch noch mittels gleichem Schreibstil anerkennen.
Mehr hat mich aber die Tatsache gestört, das Du "...meiner bürgerlichen Pflicht" geschrieben hast. Das hört sich irgendwie an, als wenn Du diese Pflicht nur erfüllst, weil es ein Gesetz ist, wovon ich bei Dir mal nicht ausgehe.
Vielmehr würde ich sinngemäß schreiben, ... meiner väterlichen Pflicht, die im übrigen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.
Solltest Du keine Zeit haben, zum Jugendamt gehen zu können, wie "Krause" richtigerweise vorgeschlagen hat, dann schreibe das als Brief und nicht als Email. So eine Mail ist nämlich schnell "versehentlich" gelöscht und später heißt es dann u.U., das die nie eine erhalten haben.

Gruß - Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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