Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Scheingefecht? gSR versus ABR

Leser_nicht_eingeloggt, Wednesday, 04.08.2010, 11:17 (vor 5641 Tagen) @ Rainer

Damit die BRD die UN-Kinderrechtskonvention im Bereich Sorgerecht
anerkennen kann, wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) eingeführt.
Alle wichtigen Teile des Sorgerechts wurden in das ABR überführt. Das
Sorgerecht verblieb als Alibi, gegenüber der
UN-Kinderrechtskonvention.

http://wikimannia.org/index.php?title=Sorgerecht

Selbst ein Sorgerecht, wie in anderen Ländern üblich, ist doch hier in der
BRD keinen Schuss Pulver wert weil es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt.
Die gibt es nur wenn es um Unterhalt geht.

Das Ganze ist nicht mehr als ein Scheingefecht. 10! Seiten
Urteilsbegründung sagen doch alles. Die Wahrheit ist einfach, die Lüge
kompliziert.

Ganz genau - ich habe gSR und im Grunde ist es nicht mal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. In Deutschland ist man ziemlich erfinderisch, dass, was man machen muss, so umzusetzen, dass es garantiert nicht praktikabel und justiziabel ist.

Das sieht man bein ABR, wie du zurecht schreibst und ebenso beim Thema lebenslanger Alimentierung der Frau, die es so garnicht mehr geben dürfte. Alles möglichst schwammig in Gesetze gießen oder wie beim gSR um das ABR erweitern und schon hat man Klarheit.

10 Seiten Urteilsbegründung sprechen in der Tat für sich

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