Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gesetzentwurf zur Zwangsheirat

Lausemädchen, Wednesday, 27.10.2010, 13:09 (vor 5558 Tagen)

...anbei als PDF

Mal abgesehen davon, dass ich es ziemlich seltsam finde, dass wir hier in Deutschland für "Migrantenauswüchse" (ein besseres Wort fällt mir gerade nicht ein), eine Gesetzesänderung anstreben, ist mir dennoch Folgendes aufgefallen.

Auf Seite 6 unter Punkt 2 dieses Gesetzentwurfes, werden drei Formen von Zwangsheiraten aufgezählt, die strafrechtlich zu ahnden wären. Dort ist aber nur die Rede von Mädchen und jungen Frauen. Da man sich aber bekanntlich alleine schlecht "heiraten" kann, frage ich mich ganz besorgt, warum sollen nicht auch die in Deutschland lebenden jungen Männer davor geschützt werden? Warum unterstellt der Gesetzgeber, dass die Männer ausnahmslos damit einverstanden sind? Vor Allem: wen will man dann strafrechtlich belangen, bei einem erwiesenen Fall von Zwangsheirat? Den Mann, die Frau, die in Deutschland lebenden Eltern, wenn ja, welches Elternteil davon, Vater oder Mutter, oder doch das im Ausland lebende andere Elternpaar?

...fragt sich Lausemädchen


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