Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Aygül Özkan (TNT Post - jetzt Integrationsministerin)

Depp der Nation, Tuesday, 16.11.2010, 18:05 (vor 5127 Tagen) @ -Forenleitung-

Lohndumping bei der Vorzeige-Integrationsministerin:

Anfang 2006 wurde die Juristin Leiterin einer neuen Niederlassung der TNT Post in Hamburg, des Tochterunternehmens eines niederländischen Konzerns, der auf dem deutschen Briefmarkt Fuß fassen will. Damit tut sich TNT bis heute schwer, weil die Deutsche Post AG auch nach der Aufhebung des Briefmonopols ein übermächtiger Konkurrent ist.

Wirtschaftlichen Erfolg können die Briefträger in Orange nur haben, wenn sie billiger sind - und die junge Managerin Özkan half fleißig mit, das Ziel zu erreichen. 400 Mitarbeiter stellte sie innerhalb von sechs Wochen ein. Nur acht Euro Lohn erhielten Zusteller anfangs pro Stunde, ganze 24 Tage Jahresurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche.

Selbst das scheint jedoch schon bald zu spendabel gewesen zu sein. In Arbeitsverträgen, die Özkan 2008 für den Arbeitgeber unterschrieb, erhalten die Beschäftigten nur noch 7,50 Euro. 20, später 22 Tage Jahresurlaub müssen nun reichen. Fatal für etliche Mitarbeiter: Viele Verträge sind auf 30 Wochenstunden begrenzt. Das macht gerade einmal 975 Euro brutto im Monat. Andererseits lässt die niedrige Stundenzahl dem Unternehmen Raum für kleine Tricks: Im Bruttomonatslohn ist "Mehrarbeit von bis zu zehn Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit mit umfasst", heißt es etwa in Verträgen. Was nichts anderes bedeutet, als dass die Mitarbeiter kostenlos drei Überstunden schieben müssen. Auch wird festgelegt, dass "Vorbereitungshandlungen" nicht bezahlt werden. Das gibt es in vielen Betrieben, nur dass Özkan darunter selbst die "ordnungsgemäße Feinsortierung" und die "Zählung" der Briefsendungen versteht. So lässt man arbeiten, ohne dass es kostet.

Nach Einschätzung des Frankfurter Arbeitsrechtlers Otto Ernst Kempen, der die entsprechenden Verträge kennt, habe Özkan damit "Arbeitsverhältnisse am Rande der Legalität" geschaffen. "Da ihr als Juristin zudem bekannt gewesen sein muss, dass damals ein Postmindestlohn von 9,80 Euro galt, hat sie mit ihren Löhnen die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten", urteilt der Professor.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-70327143.html


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