Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die deutsch-polnische Staatsaffäre begann in Hamburg

Nurmalebenso, Sunday, 18.03.2007, 21:25 (vor 6896 Tagen) @ Christine

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Das ist mal wieder ein hammerhartes Stück deutscher Amtsanmaßung!

Auf welche Rechtsgrundlage will man sich bei dieser Behörde denn eigentlich berufen? Dass niemand wegen seiner Herkunft (Art. 3 Grundgesetz) oder Sprache (Art. 2[2] Menschenrechtskonventionen) benachteiligt werden darf, sollte sich ja wohl auch bis in deren Dunstkreis herumgesprochen haben!

Warum überhaupt darf (durfte) der unbescholtene Vater seine Kinder nur unter Aufsicht sehen? Und welche Notwendigkeit besteht eigentlich darin, die Gespräche zwischen Vater und Kindern wortwörtlich abzuhören - etwa, weil er sie unbemerkt vorbereiten und dann eines nach Polen "entführen" könnte? Nun, dies hat die Kindsmutter - mit freundlicher Unterstützung (wenn nicht sogar auf Anraten) der Behörde - schließlich ja selber getan: Ab ins Ausland und weg vom Vater, der damit gezwungen wird, auch (nochmal) in Österreich sein Recht einzuklagen. Da spielt mal wieder eine auf Zeit!

Obwohl ich das Motiv des Polen eigentlich absolut schwachsinnig finde (Nationalstolz ... na,ja ...), hoffe ich, dass er Recht bekommt und das Jugendamt zur Raison gebracht wird!


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