Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Art. 20 Abs. 4 GG: Wir haben sogar die Pflicht hinzugehen!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Sunday, 30.01.2011, 11:34 (vor 5465 Tagen) @ Kurti

Artikel 20.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (Absatz 1 ist entfallen da "asozialer" Staat!)

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Gilt nicht für Männer u. Väter!)

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

http://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Tunesien, Jemen, Äfypten ....... auf gehts, für uns Väter/Männer kann es nur aufwärts gehen!

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


gesamter Thread:

 

powered by my little forum