Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der kluge Mann sorgt vor

Red Snapper, Thursday, 10.03.2011, 19:41 (vor 5426 Tagen) @ reinecke54

Bei allen wichtigen Dingen im Leben möglichst darauf achten, dass man nicht EU-Recht unterliegt.

In diesem Fall ist die Sache einfach: Private Rentenversicherungen schliesst man - wenn überhaupt - in der Schweiz ab.

Das geht ganz einfach, man muss aber hinfahren, da die Schweizer hier nicht werben dürfen (Schweizer Versicherungen in Deutschland unterliegen natürlich deutschem und EU-Recht).

Das hat auch im Scheidungsfall den Vorteil, dass die Versicherung nicht einfach pfändbar ist.

Bei allen Geldangelegenheiten geht man ähnlich vor. Geldanlage bzw. Vorsorge in Deutschland nur dann, wenn sie ohne grösseren Aufwand schnell ins Ausland transferiert werden kann


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