Der Missbrauch des GewSchG!
16.11.2006: 23. GdP-Bundeskongress in Berlin:
GdP fordert Überprüfung des Opfer- und Gewaltschutzgesetzes
Berlin. Eine Überprüfung des Opferschutzgesetzes und des Gewaltschutzgesetzes fordern die rund 250 Delegierten des in Berlin stattfindenden 23. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Bei negativem Ergebnis sei eine Gesetzesänderung mit dem Ziel der Strafverschärfung unumgänglich.
Häufig ende die Strafverfolgung gegen Täter von häuslicher Gewalt schon im Ermittlungsstadium. Grund dafür seien häufig Mängel bei der polizeilichen Intervention, der Bewertung der häuslichen Gewalt als privates Problem, unsachgemäße Entscheidungen, fehlende oder unzureichende Ermittlungen des Sachverhaltes und mangelnde Beweissicherung. Das führe noch immer zur Einstellung einer hohen Anzahl der Verfahren.
Bei häuslicher Gewalt seien umfangreiche Ermittlungen aufzunehmen, die zur Anklageerhebung und umgehenden Verurteilung führen. Delikte, die im Bereich häuslicher Gewalt verübt werden, insbesondere die Körperverletzung, sollen aus dem Privatklagekatalog herausgelöst werden.
Der 23. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin dauert noch bis zum 16. November 2006 an.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, was die 2006 schon festgestellt haben:
"Häufig ende die Strafverfolgung gegen Täter von häuslicher Gewalt schon im Ermittlungsstadium. Grund dafür seien häufig Mängel bei der polizeilichen Intervention, der Bewertung der häuslichen Gewalt als privates Problem, unsachgemäße Entscheidungen, fehlende oder unzureichende Ermittlungen des Sachverhaltes und mangelnde Beweissicherung. Das führe noch immer zur Einstellung einer hohen Anzahl der Verfahren."
Ja, das ist schon ein massives Problem, die "Beweissicherung"! Wobei ja bei der gewollten Umkehr der Unschuldsvermutung die Erbringung von Tatsachenbeweisen keine Rolle mehr spielt. Da das GewSchG ganz sicher auch missbraucht wird, es in einer Vielzahl von Verfahren niemals Beweise für die "gefühlte" Gewalt gab, ist doch logisch, dass viele Verfahren bereits im "Ermittlungsstadium" enden.
Unlogisch allerdings, wenn die Polizei den Missbrauch des Gesetzes anerkennt, ist dann jedoch: "...sei eine Gesetzesänderung mit dem Ziel der Strafverschärfung unumgänglich."
Die Polizei will also ein Gesetz zusätzlich verschärfen, ohne dass, lt. Originalgesetz, ein Tatsachenbeweis erbracht werden muss. Mal abgesehen davon, dass die Aushebelung der Unschuldsvermutung zu Ungunsten von Männern schon eine Rechtsbeugung darstellt, so ist doch eine Strafverschärfung für Taten, deren Vollzug nie erwiesen werden muss, noch haarsträubender. Man darf nicht vergessen, dass dem Gericht alleinig die "Prozessführung" obliegt. Das klingt gewaltig und hat nur zum Hintergrund, dass die RichterIn das Verfahren schön lang ziehen kann, damit zwischenzeitlich ja das halbe Rauswurf aus der Wohnung auch vollzogen wird. Wenn das halbe Jahr dann vorrüber ist, kann man ja immer noch feststellen, dass "... es zwar keine Beweise gibt", aber der Mann hat faktisch den Schaden!
Jetzt wird hier mancher "Rechtskundiger" zwar sagen, dass im Laufe des Verfahrens schon irgendwelche Beweise erbracht werden müssen. Sicherlich, als Beweis reicht eine Eidesstattliche Erklärung als Glaubhaftmachung völlig aus. Eine Eidesstattliche Erklärung ist faktisch eine zu Papier gebrachte Lüge. Ja, jeder kann lügen und der Gesetzgeber kann einem dafür nicht einmal an die Wäsche. Wenn das zu dem Zeitpunkt mein Eindruck war ....., man beweise mir erst mal das Gegenteil. Also es kann jeder hier "glaubhaft" lügen und das wird beim GewSchG auch so von vielen Frauen vollzogen.
Mittlerweile ist es so, dass der Beitrag von der GdP-Seite aus dem Jahre 2006 von der Realität förmlich überrannt wurde. Ich habe in Gesprächen mit Beamten immer wieder die Situation zum GewSchG hinterfragt und viele erklärten mir ganz freimütig: "..... da können Sie aber sicher sein, dass dieses Gesetz missbraucht wird. Es bietet sich ja förmlich an!"
Das ist die Realität hier in Deutschland!
Der Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes ist eine feministische Erstschlagswaffe im Kampf gegen Männer und nur das Ergebnis einer ideologischen Kriegsführung, als Folge einer jahrzehntelangen Stigmatisierung von Männern als Täter. Wie tief dieser Schwachsinn in den Köpfen von AngehörigInnen des Feministischen Wirtschafts- u. Justizkomplexes haftet, dass konnte jeder bei der Plasberg´schen Sendung in dieser Woche sehen.
Dagegen muss man sich wehren, denn es kann jeden Mann, zu jeder Zeit und an jeden Ort in diesem Lande einmal treffen: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu
Der Deutsche Bundestag weist bei Petitionen jeglichen Handlungsbedarf wiederholt zurück. Politiker auf lokaler Ebene interessiert, mit Verweis auf die Bundesebene, dieses Problem nicht. Nach der Plasberg-Sendung und dem Statement der Volksrichterin, glaube ich erst recht nicht, dass es in Justizkreisen jemals zu solchen Erkenntnissen kommt. AnwältInnen haben erst recht ebenfalls kein Interesse etwas an diesem Unrecht zu ändern, denn man "verdient" pro Wohungszuweisung ca. 1.400,00 EUR, ohne viel Arbeit (1 Schreiben, 1 Gerichtstermin) zu haben.
Die Zeche zahlt auf jeden Fall der unschuldige Mann! Also bleibt faktisch nur noch der Druck von der Straße und eine flächendeckende Aufklärung über den Missbrauch des GewSchG im Internet!
gesamter Thread:
- Der Missbrauch des GewSchG! -
Opfer GewSchG,
16.04.2011, 11:28
- Der Missbrauch des GewSchG! - Derkan, 16.04.2011, 12:19
- Tipps und Tricks für potentielle Opfer der GewSchG -
Misogyn,
16.04.2011, 20:29
- Warum biederst Du Dich derart an, genau der falsche Weg...
-
Kritiker,
17.04.2011, 14:12
- Nein, es geht erst einmal um Schadensbegrenzung... - Misogyn, 17.04.2011, 15:58
- Warum biederst Du Dich derart an, genau der falsche Weg...