Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Revision nach Freispruch, lol

Norbert, Baden-Württemberg, Friday, 03.06.2011, 17:01 (vor 5063 Tagen) @ RR

Und ich gehe davon aus, dass niemand Revision einlegt. Die Verteidigung
schon gar nicht. Denn das war das Maximum, was sie in diesem Fall erreichen
konnte: einen Freispruch dritter Klasse.

Die tolle AS weiß nicht einmal, dass man als Angeklagter keine Rechtsmittel nach einem noch so schlechten Freispruch einlegen kann.
Dieses kann hier nur die Staatsanwaltschaft.

Einziges Mittel für Kachelmann bliebe noch eine Beschwerde beim BVerfG wegen der Urteilsbegründung. Chance aber wohl eher schlecht.


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