Revision nach Freispruch, lol
Und ich gehe davon aus, dass niemand Revision einlegt. Die Verteidigung
schon gar nicht. Denn das war das Maximum, was sie in diesem Fall erreichen
konnte: einen Freispruch dritter Klasse.
Die tolle AS weiß nicht einmal, dass man als Angeklagter keine Rechtsmittel nach einem noch so schlechten Freispruch einlegen kann.
Dieses kann hier nur die Staatsanwaltschaft.
Einziges Mittel für Kachelmann bliebe noch eine Beschwerde beim BVerfG wegen der Urteilsbegründung. Chance aber wohl eher schlecht.
gesamter Thread:
- Kommentar von Alice Schwarzer in BILD -
Ballistiker,
03.06.2011, 01:45
- eine abgehalfterte Profilesbe kartet nach ... -
RR,
03.06.2011, 01:53
- eine abgehalfterte Profimedienhure -
Rechtlos,
03.06.2011, 02:11
- eine abgehalfterte Profimedienhure -
Sachse,
03.06.2011, 10:24
- eine abgehalfterte Profimedienhure -
Sachse,
03.06.2011, 10:24
- Revision nach Freispruch, lol - Norbert, 03.06.2011, 17:01
- eine abgehalfterte Profimedienhure -
Rechtlos,
03.06.2011, 02:11
- Hässliche, alte Schl**pe! -
AKW,
03.06.2011, 02:36
- Sie soll endlich ihr Maul halten! -
adler,
03.06.2011, 06:06
- Sie ist ein Opfer! Ehrlich jetzt - großes Indianerehrenwort. -
Caligula,
03.06.2011, 08:56
- Sie ist ein Opfer! Ehrlich jetzt - großes Indianerehrenwort. -
Caligula,
03.06.2011, 08:56
- Metamorphose von der Kämpferin zum Kind -
Wolfgang A. Gogolin,
03.06.2011, 12:40
- eine abgehalfterte Profilesbe kartet nach ... -
RR,
03.06.2011, 01:53