StGB §170
Vor allem produziert ein Unterhaltspflichtiger in Erzwingungshaft sitzender zusätzliche Kosten, welche den Betrag des einzutreibenden UH´s in d.R. übertrifft. 100€ +- .
Das entspräche 3Tsd €/mtl.
Der Widersinn ist auch hier nachzulesen.
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
gesamter Thread:
- Kümmert sich in diesem Land eigentlich mal irgendjemand um Väter? -
Jürgen,
25.07.2011, 12:52
- Ja. Das StGB §170. K.W.T. - der_quixote, 25.07.2011, 13:02
- Quod licet Iovi, non licet bovi - jens_, 25.07.2011, 15:18