Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neues Unterhaltsrecht zu hart für Mütter. Rechte wollen korrigieren

Maesi, Wednesday, 10.08.2011, 10:43 (vor 4856 Tagen) @ Informant

Hallo Informant

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen geschiedene Mütter
Vollzeit arbeiten, wenn ihr Kind drei ist. Bayerns Justizministerin will
die harte Linie korrigieren.
Rechte sind die....

Was 'rechts' ist, weiss ich nicht genau. Das wird sowieso von den selbsternannten 'Linken' jeweils situationsbezogen zurechtdefiniert. Ich ersetze das 'rechts' deshalb lieber mit konservativ, denn so sieht sich die CSU selbst und nach diesem Kriterium sollte man sie auch bewerten. Nachfolgend versuche ich zu analysieren, ob die CSU-Justizministerin im Sinne der konservativen Ideale handelt.

Zunaechst muss man mal die konservative Position darlegen. Klassisch konservativ ist die Haltung, dass eine gegenseitige Versorgungspflicht von Eltern nur innerhalb der Ehe besteht. In der Kirche existiert deshalb das Sakrament der Ehe, das zwei Menschen vor Gott aneinanderbindet. Das aufgeklaerte Grossbuergertum vor 200 Jahren griff die religioes begruendete Ehe auf und ersetzte sie durch eine Rechtskonstruktion namens 'Zivilehe'. Die Zivilehe ist streng genommen eine eindeutig linke (= aufgeklaert-republikanische) Errungenschaft. Bezeichnenderweise hat die Katholische Kirche die langfristig familienzersetzenden Auswirkungen der Zivilehe als beliebig definierbares Rechtskonstrukt fruehzeitig erkannt und bekaempft. Nach der Installierung des linken Buergerlichen Gesetzbuches bildeten die Familie, kirchliche Ehe und die ihr aufgepfropfte Zivilehe in der sozialen Realitaet vorerst aber noch eine mehr oder weniger harmonische Einheit.

Die konservative Politik hat die originaer linke Zivilehe schliesslich akzeptiert und einverleibt, weswegen sie auch in der Restaurationszeit unter den konservativen Regimes nicht mehr abgeschafft sondern lediglich konservativ umgestaltet wurde. Das konservative Ideal war ja, dass die Zivilehe die Familie schuetzt und stuetzt. Folgerichtig existierte nur innerhalb der Zivilehe eine rechtlich durchsetzbare gegenseitige Unterstuetzungspflicht. Nach einer Scheidung oder ausserhalb der zivilehelichen Lebensgemeinschaft konnte es diese Unterstuetzungspflicht grundsaetzlich gar nicht geben. Im Sinne des konservativen Familienschutzes jedoch wurde eine Unterhaltspflicht auch nach der Scheidung postuliert, der derjenige Ehegatte unterworfen war, der die Ehe zerstoert hatte; der Unterhalt war also eine Art Konventionalstrafe zulasten des Ehezerstoerers, der dadurch den Schaden, den der geprellte Ehegatte durch die Ehe- und damit auch Familienzerstoerung erlitten hatte, ersetzen musste. Soweit ist das logisch und nachvollziehbar, abgesehen davon, dass es eben auch gescheiterte Ehen gab, in denen beide Ehegatten praktisch gleichermassen schuld an der Ehezerstoerung waren, wodurch in diesen Faellen eigentlich kein einseitig verursachter Schaden und damit auch kein nachehelicher Unterhalt begruendet werden konnte.

Mit der Scheidungsreform von 1977 wurde ein folgenschwerer Schritt getan: weg von der Idee eines zu leistenden Schadenersatzes durch den Ehe-/Familienzerstoerer hin zu einer wohlfahrtsstaatlich erzwungenen Mittelumverteilung vom wirtschaftlich staerkeren zum wirtschaftlich schwaecheren Ehegatten hin. Das ist jedoch weder liberal noch konservativ sondern ganz eindeutig sozialistisch.

Der klassische (aufklaererische) Liberalismus wuerde argumentieren, dass mit Aufloesung der Ehe die rechtliche Grundlage fuer eine gegenseitige Versorgung der Ex-Ehegatten ebenfalls verschwunden ist und somit ueberhaupt keine gegenseitige nacheheliche Unterhaltspflicht besteht. Die Scheidungsreform wurde zwar prinzipiell so dem Buerger verkauft, war aber von Beginn weg ein Etikettenschwindel. Der angeblich nur fuer eine Uebergangszeit (die allerdings nie strikt durch das Gesetz geregelt wurde) zu entrichtende Ehegattenunterhalt wurde von den Gerichten sukzessive ausgeweitet. Der Suendenfall der Liberalen war, dass sie ueberhaupt einem Ehegattenunterhalt nach der Scheidung zugestimmt haben; die einzige zulaessige Ausnahme haette die alte konservative Forderung nach einem Schadenersatz bei schuldhaftem Verhalten sein koennen. Ein moegliches schuldhaftes Verhalten eines Ehegatten wurde innerhalb der neu installierten Zerruettungsdoktrin von 1977 aber ja gerade apodiktisch geleugnet. Man ist sozusagen von einem Extrem (Ehescheidung nur moeglich bei Feststellung und Benennung eines allein schuldhaften Ehegatten) ins andere gefallen (beide sind immer gleich schuldig, womit gar keiner schuldig ist).

Gerichte haben die Unterhaltspflichten zeitlich stetig ausgeweitet und obendrein auch noch nichtehelichen Lebenspartnerschaften aufgedrueckt. Heute reicht das Vorhandensein eines Kindes, um das volle Unterhaltsprogramm gegen den Verpflichteten in Stellung zu bringen und ihn maximal auszubeuten. Das sozialistische Einfallstor des Ehegattenunterhalts ohne adaequate Gegenleistung (= staatlich erzwungene Wohlfahrt) wurde gruendlich genutzt. Inzwischen sind sowohl 'liberale' wie 'konservative' Politiker laengst auf dieses sozialistische Umverteilungsmodell aufgesprungen und stellen es gar nicht mehr in Frage. Familie ist nur noch eine hohle Rechtskonstruktion die von Juristen beliebig definiert werden kann. Der derzeitige politische Renner sind ja Homofamilien, die rechtlich installiert werden sollen, obwohl sie biologisch gesehen unmoeglich sind.

Die (pseudo-)konservative CSU entpuppt sich jetzt lediglich als reaktionaer, weil sie auf der bisher geltenden sozialistischen Umverteilungsposition beharren will. Ein deutliches Zeichen dafuer, dass dort die CSU-Mehrheit gar nicht mehr weiss, wozu die Zivilehe einst eigentlich diente: naemlich zum Schutz der (intakten) Familie. Mit der Zerschlagung der Familie durch die Scheidung aufgrund Zerruettung ohne Schuldzuweisung ist ja gemaess konservativer und liberaler Ueberzeugung gleichermassen auch der Schutz derselben obsolet geworden.

Fazit: Frau Merk will die zaghafte Liberalisierung des Ehegattenunterhaltes verhindern, aber nicht aus einem konservativen Familienideal sondern aus einer reaktionaer-sozialistischen Umverteilungsposition heraus. Waere sie konservativ, muesste sie die Intaktheit der Familie als Ideal erheben und ihre Politik daran ausrichten. Aber diese Zeiten sind in der ehemals konservativen CDU/CSU schon seit einem Viertel Jahrhundert vorbei. Familie wird hoechstens noch als rein materialistische Versorgungkonstruktion begriffen, womit sich die sogenannt konservative Position einer CDU/CSU punkto Familie prinzipiell nicht mehr von den liberalen und sozialistischen Positionen unterscheidet, in denen das schon seit ihrem jeweiligen Bestehen so war.

Gruss

Maesi


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