Häh?
Gibt es das Widerspruchsrecht nicht generell gegen das Sorgerecht eines Elternteils, wenn das Kindeswohl gefährdet ist? Oder wird das so eine Widerspruchsregelung: Wieso widersprechen Sie dem Sorgerecht des Vaters. -Er guckt das Kind zu böse an. -Achso, stattgegeben. :o
Ich meine, in begründeten Fällen kann doch generell das Sorgerecht entzogen werden?
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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
gesamter Thread:
- News von der Männerpartei: Brief von Schnarre zum gSR uv Väter! Es kann noch dauern ..... -
Yussuf,
28.08.2011, 16:22
- Häh? -
Lex,
28.08.2011, 16:35
- Widerspruch ohne Begründung wird kommen. -
Rainer,
28.08.2011, 16:42
- Widerspruch ohne Begründung wird kommen. -
Sachse,
28.08.2011, 16:54
- Widerspruch ohne Begründung wird kommen. - Jürgen, 28.08.2011, 16:59
- So sollte es sein... -
Lex,
28.08.2011, 17:06
- Zustimmung! -
Jürgen,
28.08.2011, 17:11
- Zustimmung! - Sachse, 28.08.2011, 17:14
- Zustimmung! - Lex, 28.08.2011, 18:07
- So sollte es sein... - Sachse, 28.08.2011, 17:12
- Zustimmung! -
Jürgen,
28.08.2011, 17:11
- Widerspruch ohne Begründung wird kommen. -
Sachse,
28.08.2011, 16:54
- Widerspruch ohne Begründung wird kommen. -
Rainer,
28.08.2011, 16:42
- Erlesene Runde .... - Yussuf, 28.08.2011, 16:46
- Schnell ist relativ. -
LatexTester,
28.08.2011, 17:18
- Schnell ist relativ. -
Jürgen,
28.08.2011, 18:17
- Schnell ist relativ. -
LatexTester,
28.08.2011, 18:48
- Es bleibt ein PingPong-Spiel! - Jürgen, 28.08.2011, 18:59
- Schnell ist relativ. -
LatexTester,
28.08.2011, 18:48
- Schnell ist relativ. -
Jürgen,
28.08.2011, 18:17
- News von der Männerpartei: Brief von Schnarre zum gSR uv Väter! Es kann noch dauern ..... - Goofos, 29.08.2011, 03:46
- Häh? -
Lex,
28.08.2011, 16:35