Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Widerspruch ohne Begründung wird kommen.

Sachse, Sunday, 28.08.2011, 16:54 (vor 4834 Tagen) @ Rainer

Die erste Klippe und Schaffung eines Sonderrechts für die Frau liegt doch bereits im Ansatz:
" -wenn die Vaterschaft geklärt ist - "
Das heißt doch nichts Anderes, das die Mutter einfach den Vater nicht angibt oder verneint. schon ist der Vater wieder der entrechtete Depp, denn er darf keinen Vaterschaftstest erzwingen. Wenn er doch aktiv wird, findet sie eben noch ein Dutzend Männer, die angeben, der Vater zu sein. So kann sie jede Vaterschaftsfeststellung vereiteln.

Da würde nur eine Pflicht der Mutter helfen, alle Angaben zum Vater machen zu müssen, und ihr die Kosten für die Ermittlung aufzuerlegen. Nur dann ist eine relativ höhere Angabe der unwilligen Mutter zu erwarten.

Abet das wird nicht geschehen, Mütter stehen über dem Recht, sie sind HEILIG


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