Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schlüsselsätze

HetzMich, Tuesday, 27.09.2011, 21:11 (vor 4835 Tagen) @ Aladin

Das ist ein sehr großer, aber überschaubarer Komplex: "Jugendamt"!

Ich zitiere mal hier die wichtigsten Schlüsselsätze dieses Artikels:

> Die Mutter fühlt sich ungerecht behandelt vom Jugendamt. Nicht nur sie.
[quote]Inzwischen gibt es immer mehr solcher Fälle - so liegen dem
Petitionsausschuss des Europaparlaments weit mehr als 200 Beschwerden aus
Deutschland vor.
[/quote]

Normal, völlig normal. Seltsam ist, dass es mal eine Frau erwischt hat. Ist unüblich, zu 99,9% verfährt man so mit Vätern.

> Einrichtung untergebracht wurde, beantragte das Jugendamt den Entzug des
[quote]Sorgerechts. "So läuft das oft", sagt die Anwältin. Sie bearbeitet fünf
solcher Fälle.
[/quote]

Ja, da sind die schnell. Das Schicksal des Kindes interessiert da nicht wirklich. Wenn jede Anwältin 5 Fälle hat, dann kann man eine sehr große Dunkelziffer erahnen.

der Mutter nahe gelegt, den Kontakt ruhen zu lassen. "Ich sehe in dem
Vorgehen einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach es das Recht der
Eltern ist, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen", sagt die Anwältin.
Sie hat Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Gerichte und Jugendämter sind Symbiosen. Man darf nicht vergessen, wo dafür die Wurzeln liegen. Die reichen bis 1939 zu Heinrich Himmler zurück. Verfassungsbeschwerde? Gegen den Spruch eines olympnahen Richters? Aussichslos in einer Diktatur. Da hätte Stauffenberg bei Freisler mit einem Gnadengesuch mehr Erfolg gehabt.

Es sei in einigen Familien eben so, dass die Eltern nicht einsehen, dass
sie Teil des Problems sind. "Die Entscheidung des Jugendamtes ist vom
Gericht überprüft worden. Am Ende hat man dem Jugendamt Recht gegeben.",
sagt sie.

Aha, die Gründe sind vertraulich. Vermutlich war eine kommunale Einrichtung nicht ausgelastet und man hat deswegen "in Obhut" genommen. Kennt man von Krankenhausbetten. Effzienz vor Kindeswohl. Das Volk soll nicht meckern, verschwendet die Verwaltung Geld, regt sich auch jeder auf. Naja, was will ein Gericht denn überprüfen, wenn etwas weiter unten festgestellt wird, dass die auf die Zuarbeit des Jugendamtes angewiesen sind. Ein Widerspruch? Nein, Rechtsstaat!

Uwe Jopt von der Universität Bielefeld ist Diplompsychologe und tritt bei
Familiengerichten als Sachverständiger auf. Der Professor sagt

... also nicht irgendein Firlefanz, sondern ein anerkannter und kritischer Wissenschaftler!

kümmern." Es gibt zudem keine Instanz, die die Jugendämter kontrolliert.
Auch die Gerichte haben nicht - wie oft behauptet - diese Kontrollfunktion.

Normalzustand in einer Diktatur! Jugendämter sind schließlich ein Relikt aus der NS-Zeit.

"Das Gericht ist dem Jugendamt ausgeliefert", sagt Jopst. "Ein Richter ist
kein Kinderpsychologe. Er ist darauf angewiesen, was ihm das Jugendamt als
handlungsnotwendig anträgt." Und überhaupt: Was bedeutet

Ja, das ist definitiv so. Ein Quarktasche beim Bäcker hat mehr Ahnung! Sowas "richtet" über Kinderschicksale, darf förmlich am lebenden Menschen experimentieren, ohne jemals dafür Verantwortung tragen zu müssen!

handlungsnotwendig anträgt." Und überhaupt: Was bedeutet
Kindeswohlgefährdung? "Ein Totschlagargument, ein unbestimmter
Rechtsbegriff", sagt der Experte.

Ja, kennt jeder Vater als "Erstschlagswaffe". Nichts ungewöhnliches. Deutscher Normalzustand, weswegen auch die Geburtenraten sinken. Der Begriff Kindeswohl ist Auslegungssache und wie er definiert wird, hängt von der Tageslaune des Richters ab. Eine korrekte juristische Definition gibt es nicht!

Jugendämter, die sich mit Verhaltensauffälligkeiten der Kinder befassen.
"Einige von ihnen sind wohlmeinende Dilettanten", sagt er. "Sie haben an
der Fachhochschule Sozialpädagogik studiert. Ihnen fehlt aber jede
kinderpsychologische Ausbildung."

Der Kreis der Inkompetenz schließt sich. Ihr solltet mal im Verhandlungsraum fragen, wer von denen allen eine kinderpsychologische Ausbildung hat. Keiner! Da wird euch keiner antworten.

Das ist Deutschland!


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