Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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HetzMich, Tuesday, 27.09.2011, 21:22 (vor 4835 Tagen) @ Aladin

Sorgerechtsstreit: Amt soll schlichten

Eltern fühlen sich im Stich gelassen
Lichtenberg/Freiberg. Sven K. (Name von der Redaktion geändert) versteht die Welt nicht mehr. Eigentlich will sich der Lichtenberger nur so gut wie möglich um seinen dreijährigen Sohn kümmern. "Doch das wird mir verwehrt. Einerseits von der Mutter des Kindes, von der ich seit über einem Jahr getrennt bin, anderseits auch vom Jugendamt", sagt der Vater. Denn das Amt würde gerichtliche Vereinbarungen zum gemeinsamen Sorge- und Umgangsrecht ignorieren und seine elterliche Fürsorge übergehen. Grund genug für ihn, jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Amt zu stellen.

Er verweist auf eine gerichtliche Vereinbarung. In der ist unter anderem geregelt, dass er mit seinem Kind in den Sommerferien zwei Wochen verbringen kann. "Tatsache ist, dass ich meinen Sohn eine einzige Woche sehen durfte, und das Jugendamt tut nichts. Wahrscheinlich bin ich als Vater nur dazu da, Unterhalt zu zahlen", erzählt Sven K. aufgebracht. Sein Eindruck: "Wenn Väter mal ein Problem haben, dreht sich kein Rad, aber wehe die Mutter klagt, dann springen die Mitarbeiter vom Amt."

Sven K. ist kein Einzelfall. 2010 wurden elf Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des mittelsächsischen Jugendamtes gestellt. In diesem Jahr sind es bisher sieben.

"Allerdings haben wir den Beschwerden in keinem einzigen Fall stattgegeben", sagt Kreisbeigeordneter Dieter Steinert. Denn eine Dienstaufsichtsbeschwerde sei nur gerechtfertigt, wenn der Beschäftigte ein persönliches Fehlverhalten an den Tag gelegt hat.

Dies sei im Fall von Sven K. nicht so. Denn: "Das Jugendamt ist nicht dazu da, gerichtliche Regelungen durchzusetzen. Das ist nicht unsere Aufgabe. Das Amt hat eine beratende und vermittelnde Funktion", betont Steinert. So könnten die Sozialarbeiter mit den Eltern gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden, die dem Wohle des Kindes dient. Doch oft seien die Parteien so gegeneinander aufgebracht, dass eine Vermittlung zwischen ihnen schwer falle. Gerichtliche Vereinbarungen aber könne nur ein Gericht durchsetzen.

Dies bestätigt Thomas Mittelstädt, Freiberger Rechtsanwalt und seit Jahren auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Der Vater habe in dem konkreten Fall zwei Möglichkeiten: "Entweder er strebt gerichtlich ein Zwangsgeld gegen die Mutter an, weil diese sich nicht an die Vereinbarungen hält, oder er leitet ein Vermittlungsverfahren beim zuständigen Familiengericht ein." Dieses müsse dann innerhalb eines Monats reagieren.

"Es ist aber in jedem Fall besser für das Kind, wenn sich die Eltern gütlich einigen." Und dafür könne sich das Jugendamt durchaus mehr ins Zeug legen, findet Thomas Mittelstädt. "Es kann keine Urteile durchdrücken. Aber es kann Mutter und Vater an einen Tisch holen und versuchen, die Konflikte zu entschärfen", sagt der Anwalt. Manchmal sei dann der Weg zum Gericht überflüssig.

Dort sind Fälle wie die des Sven K. keine Seltenheit, weiß Barbara Kaltschik, Pressesprecherin am Amtsgericht Freiberg. "2010 waren zum Beispiel 120 Verfahren wegen Streitigkeiten zur elterlichen Sorge und weitere 70 Verfahren wegen Streitigkeiten zum Umgang anhängig. In diesem Jahr dürfte sich keine andere Größenordnung ergeben", sagt sie.

Für Sven K. hat das Jugendamt mittlerweile seine Daseinsberechtigung verloren. "Ich stehe als Vater allein auf weiter Flur, von dort bekomme ich keine Hilfe."

Normalzustand, kennt jeder deutsche Vater! Muss man nicht mehr kommentieren. Normaler Vorgang wie das Zähneputzen.


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