Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ja klar. (Frauen)

sm0469, Sunday, 20.05.2012, 09:30 (vor 4569 Tagen) @ Rainer

Bevor die Blutkonserve gegeben wird, hätte die Ärztin auf jeden Fall
eine Kreuzprobe machen müssen. Den Tod des Patienten hat sie zu 100%
verschuldet, weil sie die Kreuzprobe nicht gemacht hat. Bei der Kreuzprobe
wäre die Unverträglichkeit der Blutkonserve ersichtlich geworden.

Arbeitest Du auch im Krankenhaus? Ja klar mal ebend ne Kreuzprobe machen in einem NOTFALL. Wo lebst Du denn. Klar gibt es Vorschriften. Aber was meinst Du wenn Stress, Hektik kommen was dann passiert.

Aber grundsäztlich hast Du Recht.

Zudem: Nie ist ein Arzt oder eine Ärztin alleine. Es ist immer eine Examinierte Schwester oder ein Pfleger dabei. Für Handreichungen. Da haben dann wohl beide gepennt. Sehr merkwürdig die ganze Kiste. Ich denke mal da fehlen wie immer wichtige Informationen im Artikel zum Ablauf.

Davon ab hoffe ich sehr das die Angehörigen des Verstorbenen oder die Staatsanwaltschaft selbst in Berufung gehen!

Logisch gehört die Ärtzin bestraft!


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