Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauen sind nicht im Vollbesitz der geistig-moralischen Kräfte (Allgemein)

Mus Lim ⌂, Thursday, 28.06.2012, 15:33 (vor 4533 Tagen) @ Lentze

Weder "die junge Frau" noch die Richterin ist im Vollbesitz der menschgemäßen geistig-moralischen Kräfte. Erstere, weil sie lügt, selbst wenn sie das nicht beabsichtigt; zweite, weil sie das für mehr oder minder normal hält.
Da es sich nicht um seltene Einzelfälle handelt, sondern um exemplarische, d.h. dauerhaft gültige Selbstcharakterisierungen weiblichen Wesens, ist nunmehr die Politik gefordert.

Da muss ich Lentze recht geben.

Es gibt nur A oder B.

A)
Wenn Frauen dieselben geistig-moralischen Kräfte haben wie Männer, dann sind sie für ihre Fehlleistungen ebenso wie Männer voll haftbar.

B)
Wenn Frauen aber nicht ebenso für ihre Fehlleistungen haftbar macht oder haftbar machen will, dann ist die einzig logische Schlussfolgerung, dass sie als unmündige Wesen zu behandeln sind und den Männern eben nicht gleich sind.

Also, Weiber, A oder B?!?

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