Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...
§213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder im
Zorn) findet seit Abschaffung des §217 Anwendung bei Kindstötung durch die
Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.
Wen wundert's! Frauen haben doch für die Abschaffung des 218 gekämpft! Während aber Frauen mit dem Slogan "Mein Bauch gehört mir!" von Kneipe zu Kneipe zogen, sah ich kein Mann - selbst im nüchternen Zustand - jemals fordern "Mein Samen gehört mir!" (siehe Becker-Kournikova). Ist die unterschiedliche Behandlung nicht eine Folge männlichen Nichtstuns hinsichtlich ihrer Rechte? Denn man sollte nicht vergessen: männliche Kindsmörder sind meistens nicht die biologischen Väter. Habe allerdings nicht gehört, dass biologische Väter mit den gleichen Samthandschuhen wie Mütter behandelt werden.
Ist die ideologisch begründete Sonderbehandlung von mordenden
Müttern kontraproduktiv im Hinblick auf den generalpräventiven Aspekt von
Strafe und damit mitverantwortlich für das zunehmende Martyrium und
letztlich den vielfachen Tod von Kindern?
Die Antwort steckt schon in der Frage: Ideologie war schon immer kontraproduktiv!
Letztlich bleibt es der Kunst eines versierten Rechtsbeistands, einer
beliebigen Psychologin und dem "schauspielerischen" Talent der Täterin
vorbehalten, und die Geneigtheit eines verständnisvollen Richters ist der
Täterin zum Nachteil des Opfers und der Gesellschaft gewiss.
"verständnisvollen" Richters? Das muss ein Tippfehler sein!
Wie soll in einem (Un-)Sinnfeld von Mutter- u. Frauenkult Abschreckung
ihre Wirkung entfalten?
Mutter- u. Frauenkult hat auf das Kinderkriegen ausreichend abschreckende Wirkungen entfaltet.
Ist es eigentlich zuviel verlangt, von diesen mörderischen Weibern zu
verlangen, ihre Kinder vor oder nach der Geburt in bessere Hände zu geben,
wenn sie schon mit deren Erziehung überfordert sind? Und muss die
Gesellschaft im Sinne der generalpräventiven Wirkung auf andere hirnlose
Killertussen nicht mit der denkbar größten Schärfe reagieren, um
potentiellen Kindesmörderinnen vorab klar zu machen, dass das Töten von
Kindern alles andere als ein Kavaliersdelikt ist und die unvermeidliche
Rechtsfolge des Tötens von besonders schutzbedürftigen Personen kein
niedriges sondern ein besonders hohes Strafmaß nach sich zieht?
Ein wahres Wort! Nur bei Richtern, Gutachter, Jugendämter und Anwälte nicht von Belang. Denn, solange die Kinder bei diesen Müttern weilen, können die Scheidungsberufler ja Unterhalt beim Erzeuger einklagen. Unabhängig davon wie viel er verdient, gibt es saftige Anwalts- oder Gutachter-Gebühren. Das Geld kommt entweder vom Erzeuger des Kindes oder über Prozesskostenhilfe vom Papa Staat. Blieben die Kinder beim biologischen Vater, fielen ja keine Unterhaltszahlungen an, ergo keine Anwaltsgebühren. Die Überforderung dieser Damen ist kein Argument für die Scheidungs-, Trennungs- und Unterhaltsindustrie. Solche Kollateralschäden, wie der arme Marvin werden gerne in Kauf genommen.
Daher werden sich solche Fälle umso mehr häufen, umso mehr der Überlebenskampf in der 140000 Mann und Frau starken Anwaltschaft sich verschärfen wird. Da gibt es kein Numerus clausus. Die Stimmen die auf diese drohende Gefahr hinweisen mehren sich: z. B. in "Der Spiegel" 22/06, Beitrag "Dann kippt das System", spricht Herr Geert Mackenroth offen vom "Anwaltsproletariat", der "Fälle mit aller Macht vors Gericht bringt".
Ich glaube dass nun jeder erkennt, dass hohe Strafmaße kontraproduktiv fürs Geschäft wären, oder?
Gruß
Michael
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Swen,
06.08.2007, 17:09
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Foxi,
06.08.2007, 17:41
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Chris_,
06.08.2007, 21:04
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Jeremin,
07.08.2007, 01:28
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Jeremin,
07.08.2007, 01:28
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roger,
07.08.2007, 01:26
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Mike,
07.08.2007, 02:52
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Nihilator,
07.08.2007, 03:16
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Narrowitsch,
07.08.2007, 15:41
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Nihilator,
07.08.2007, 16:21
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Mike,
08.08.2007, 23:42
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Nihilator,
07.08.2007, 16:21
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Narrowitsch,
07.08.2007, 15:41
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roger,
08.08.2007, 01:54
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Nihilator,
07.08.2007, 03:16
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Mike,
07.08.2007, 02:52
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Foxi,
06.08.2007, 17:41