Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mutter erdrosselt 5-jährigen - vermindert schuldfähig ...

roger, Wednesday, 08.08.2007, 01:54 (vor 6479 Tagen) @ Mike

§213 StGB "Minderschwerer Totschlag" (Totschlag ohne eigene Schuld oder

im

Zorn) findet seit Abschaffung des §217 Anwendung bei Kindstötung durch

die

Mutter. Ein Vater wird nach §211 (Mord) oder §212 (Totschlag) belangt.

Wen wundert's! Frauen haben doch für die Abschaffung des 218 gekämpft!
Während aber Frauen mit dem Slogan "Mein Bauch gehört mir!" von Kneipe zu
Kneipe zogen, sah ich kein Mann - selbst im nüchternen Zustand - jemals
fordern "Mein Samen gehört mir!" (siehe Becker-Kournikova). Ist die
unterschiedliche Behandlung nicht eine Folge männlichen Nichtstuns
hinsichtlich ihrer Rechte? Denn man sollte nicht vergessen: männliche
Kindsmörder sind meistens nicht die biologischen Väter. Habe allerdings
nicht gehört, dass biologische Väter mit den gleichen Samthandschuhen wie
Mütter behandelt werden.

Wo denkst Du hin. Dazu müsste seine Alte ihn erst einmal mit den Kindern sitzenlassen, dann hätte er als Alleinerziehender, so quasi als "Notmutter" Anspruch auf ähnliche Sensibilitäten.

Ist die ideologisch begründete Sonderbehandlung von mordenden
Müttern kontraproduktiv im Hinblick auf den generalpräventiven Aspekt

von

Strafe und damit mitverantwortlich für das zunehmende Martyrium und
letztlich den vielfachen Tod von Kindern?

Die Antwort steckt schon in der Frage: Ideologie war schon immer
kontraproduktiv!

Das ist es ja. Nach dem Krieg waren im Westen Ideologien welcher Art auch immer out. "Ideologie" war im ein Schimpfwort ? und das zu Recht, sehr zu Recht!

Das änderte sich in den 70-gern, als sich der sogenannte "Feminismus" in der veröffentlichten Meinung unwidersprochen breit machte. Erstaunt musste der irritierte Beobachter feststellen, wie kritikfrei Frau und Gesellschaft mit diesem Ismus umging. Vergessen waren alle Warnungen vor Tunnelblicken und selektiver Wahrnehmung an sich. Im Fall "Feminismus" galt das nicht ? natürlich nicht.

Letztlich bleibt es der Kunst eines versierten Rechtsbeistands, einer
beliebigen Psychologin und dem "schauspielerischen" Talent der Täterin
vorbehalten, und die Geneigtheit eines verständnisvollen Richters ist

der

Täterin zum Nachteil des Opfers und der Gesellschaft gewiss.

"verständnisvollen" Richters? Das muss ein Tippfehler sein!

Nee, eigentlich nicht. Was soll ein Richter bei diesen formellen und informellen Vorgaben denn anderes machen, als gegenüber der "armen Mutter" verständnisvoll zu sein?

Wie soll in einem (Un-)Sinnfeld von Mutter- u. Frauenkult Abschreckung
ihre Wirkung entfalten?

Mutter- u. Frauenkult hat auf das Kinderkriegen ausreichend abschreckende
Wirkungen entfaltet.

Ist es eigentlich zuviel verlangt, von diesen mörderischen Weibern zu
verlangen, ihre Kinder vor oder nach der Geburt in bessere Hände zu

geben,

wenn sie schon mit deren Erziehung überfordert sind? Und muss die
Gesellschaft im Sinne der generalpräventiven Wirkung auf andere

hirnlose

Killertussen nicht mit der denkbar größten Schärfe reagieren, um
potentiellen Kindesmörderinnen vorab klar zu machen, dass das Töten von
Kindern alles andere als ein Kavaliersdelikt ist und die unvermeidliche
Rechtsfolge des Tötens von besonders schutzbedürftigen Personen kein
niedriges sondern ein besonders hohes Strafmaß nach sich zieht?


Ein wahres Wort! Nur bei Richtern, Gutachter, Jugendämter und Anwälte
nicht von Belang. Denn, solange die Kinder bei diesen Müttern weilen,
können die Scheidungsberufler ja Unterhalt beim Erzeuger einklagen.
Unabhängig davon wie viel er verdient, gibt es saftige Anwalts- oder
Gutachter-Gebühren. Das Geld kommt entweder vom Erzeuger des Kindes oder
über Prozesskostenhilfe vom Papa Staat. Blieben die Kinder beim
biologischen Vater, fielen ja keine Unterhaltszahlungen an, ergo keine
Anwaltsgebühren. Die Überforderung dieser Damen ist kein Argument für die
Scheidungs-, Trennungs- und Unterhaltsindustrie. Solche Kollateralschäden,
wie der arme Marvin werden gerne in Kauf genommen.

Was Du sagst, zielt darauf ab, dass Richter das ohnehin schon eingeschränkte Strafmaß für solche Täterinnen nicht konsequent ausnutzen und Gutachter, Jugendämter und Anwälte aus Eigeninteresse das ihre dazu beitragen.

Das ist sicher richtig, aber das eigentliche Problem sitzt imho in den Köpfen.

Ich will das hier nicht zu hoch hängen, deshalb nur ganz kurz:
Es gab und gibt keinen höheren Wert in dieser Welt als das physische und psychische Wohlergehen von Kindern, und ich persönlich denke und hoffe, dass sich dies auch niemals ändern wird.

Im Nachgang dazu hat sich auf dem Hintergrund des Marienkults der katholischen Kirche in den westlichen Gesellschaften ein Mutterkult entwickelt und kodifiziert, der sich permanent an weiblicher Unzulänglichkeit bricht, was Staat und Gesellschaft aber nicht daran hindert, weiter an diesem sinnentleerten Kult stoisch festzuhalten und das zum Nachteil von Kindern, Vätern und Männern im allgemeinen.

Daher werden sich solche Fälle umso mehr häufen, umso mehr der
Überlebenskampf in der 140000 Mann und Frau starken Anwaltschaft sich
verschärfen wird. Da gibt es kein Numerus clausus. Die Stimmen die auf
diese drohende Gefahr hinweisen mehren sich: z. B. in "Der Spiegel" 22/06,
Beitrag "Dann kippt das System", spricht Herr Geert Mackenroth offen vom
"Anwaltsproletariat", der "Fälle mit aller Macht vors Gericht bringt".

Ich glaube dass nun jeder erkennt, dass hohe Strafmaße kontraproduktiv
fürs Geschäft wären, oder?

Gruß
Michael

Das wird wohl so sein. Denn so ist es ja auch mit dem Feminismus und seiner/ihrer feminimalistischen Infrastruktur. Nahezu sinnfrei produziert die Organisation auf Suche nach Existenzberechtigung ihren eigenen Sinn und schafft es doch tatsächlich, solche Kuriositäten der Zeitgeschichte wie die Feminisierung der Sprache von Goethe und Schiller oder Gender Mainstreaming in die Gesellschaft zu implementieren.

Gruß roger

fight sexism - fuck 12a GG


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