Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Hundertdreiundachtzig (Allgemein)

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 03.08.2012, 11:33 (vor 4494 Tagen) @ Rainer

Nix:

§ 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Frauen sind nicht strafmündig, und ihnen ist nicht zuzumuten, ihre Triebe zu kontrollieren.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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