Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Versunkene Schätze des Internets: Georg Friedenberger 1999 (Allgemein)

Holger, Friday, 10.08.2012, 16:18 (vor 4487 Tagen) @ Mus Lim

Bekanntermaßen habe ich mich mit Friedenberger intensiv auseinandergesetzt: er ist durchaus noch sehr aktuell, da sich die Grundlagen und ideologischen Überzeugungen nicht nur nicht geändert haben, sondern geradezu Staatsdoktrin geworden sind.
Geändert haben sich lediglich eher unbedeutende gesetzliche Regelungen, wovon die Einführung der Möglichkeit einer Befristung des Unterhalts (von der so gut wie nie Gebrauch gemacht wird) sowie das im Prinzip gemeinsame Sorgerecht die bedeutendsten sind- das wars dann aber auch schon.
Die vollkommen hirnrissige, alogische Rechtfertigung des Geschiedenenunterhalts mit "nachehelicher Verantwortung" ist nach wie vor in Stein gemeißelt, um das himmelschreiende Unrecht, jemanden lebenslang die leistungslose Geldrente 'Unterhalt' als 'Schadensersatz' aufs Auge drücken zu können, auch wenn er im rechtlichen Sinne 'unschuldig' ist.

In den letzten Jahren haben sich die Hohen Gerichte zunehmend geschämt, derlei Unsinn weiter in die Gerichtsurteile zu schreiben und es ist jetzt nur noch von begrifflich genauso unscharfen 'ehelichen Nachteilen' die Rede. Darunter kann nun wirklich alles subsummiert werden: vom Kind als rechtlichem Schaden bis hin zur entgangenen Generaldirektorinnenkarriere unserer abgebrochenen Hauptschülerin.
Vor allem heilt dieser Einwand nicht die unumstößliche Tatsache, daß tatsächlichen oder nur imaginierten 'Nachteilen' stets die völlige Freiwilligkeit voranging: ich kann auch keinen Vertrag rückgängig machen, wenn sich herausstellt, daß mir aus ihm Nachteile erwachsen.

Dazu hätte Friedenberger sicherlich noch mal ein scharfkantiges Buch geschrieben. Aber der Mann ist über Neunzig...


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