Warum muss man(n) das eigentlich einklagen? Das steht doch im Grundgesetz! (Allgemein)
Eigentlich erfüllt eine Männerdiskriminierung auch den Straftatbestand der "Rechtsbeugung". Hier mal die "Richtervariante" zur Info: http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html
Anzeigen, ohne Hemmungen anzeigen!
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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.
Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!
gesamter Thread:
- Mal ein Erfolg: Klage gegen Männerdiskriminierung erfolgreich -
Oberkellner,
26.08.2012, 15:25
- Warum muss man(n) das eigentlich einklagen? Das steht doch im Grundgesetz! -
Referatsleiter 408,
26.08.2012, 17:00
- Das steht doch im Grundgesetz! - ja genau :$ ... -
__V__,
27.08.2012, 00:04
- Das steht doch im Grundgesetz! - ja genau :$ ... - James T. Kirk, 27.08.2012, 02:08
- Warum muss man(n) das eigentlich einklagen? Das steht doch im Grundgesetz! -
Detektor,
27.08.2012, 05:16
- Ergänzung - Detektor, 27.08.2012, 05:48
- Das steht doch im Grundgesetz! - ja genau :$ ... -
__V__,
27.08.2012, 00:04
- Warum muss man(n) das eigentlich einklagen? Das steht doch im Grundgesetz! -
Referatsleiter 408,
26.08.2012, 17:00