Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Warum muss man(n) das eigentlich einklagen? Das steht doch im Grundgesetz! (Allgemein)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Sunday, 26.08.2012, 17:00 (vor 4318 Tagen) @ Oberkellner

Eigentlich erfüllt eine Männerdiskriminierung auch den Straftatbestand der "Rechtsbeugung". Hier mal die "Richtervariante" zur Info: http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html

Anzeigen, ohne Hemmungen anzeigen!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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