Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das steht doch im Grundgesetz! - ja genau :$ ... (Allgemein)

__V__, Bavaria, Monday, 27.08.2012, 00:04 (vor 4412 Tagen) @ Referatsleiter 408

Es geht hier um Wien, also Österreich.
Und in Österreich gibt es eine Verfassung, kein Grundgesetz.

Im Gegensatz dazu gibt es bei uns keine (!) Verfassung, sondern ein Grundgesetz.

Der Unterschied ist folgender:
Eine Verfassung vertritt die Grundrechte der Bürger in einem Staat gegenüber anderen Staaten. Er regelt das Verhältnis Bürger-Staat verbindlich!
Ein Grundgesetz ist die Vorform einer Verfassung. Ein Grundgesetz ist als Zwischenstufe gedachte zwischen Abbriss alter Strukturen und Schaffung von neuen (neue Verfassung = neuer Staat).

Wenn unsere deutschen Politiker von "unserer Verfassung" sprechen, dann lügen sie Dich direkt an. Es gibt in Deutschland keine Verfassung. Deutschland hat ein Grundgesetz, das seit der Wiedervereinigung rechtswidrig ist. Das Grundgesetz wurde ausdrücklich bis maximal zur Wiedervereinigung von Deutschland eingeführt. Wohlgemerkt, man hätte auch schon vorher eine Verfassung schaffen können. Jedoch spätestens zur Wiedervereinigung hätte dies passieren müssen.

Dass es nicht passiert ist, ist eventuell dem Umstand geschuldet, dass es eh keine Rechtsgültigkeit gibt, es quasi "grad Wurscht isch". Deutschland ist kein Staat. Wir hängen noch voll an den willkürlichen Befehlen der Besatzer, verbindlich - vor der Welt! Das Grundgesetz dient dazu, eine Ordnung im Land zu schaffen. Es repräsentiert aber keinen Staat, sondern nur ein (geographisches) Land.

In jedem Land gibt es einen Pass. In Deutschland hat man einen Reisepass (wohlgemerkt, das ist ein Reisepass, kein Pass), oder eben einen Personalausweis.
In einer Firma kann man auch einen Personalausweis haben ;) ... soviel dazu.

Ansonsten stimm ich Dir natürlich zu. Wieso muss man da erst klagen?
Naja, Du und ich, wir kennen die Antwort.

Schönen Abend Dir noch,
Gruß
-Stefan

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