Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Straftat --> http://dejure.org/gesetze/StGB/189.html (Allgemein)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 29.08.2012, 11:36 (vor 4275 Tagen) @ André

§ 189 StGB - Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/189.html

Dieses Weib kann man sofort anzeigen!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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