Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nicht zu heiraten verhindert keine Trennungsabzocke (Allgemein)

Holger, Sunday, 23.09.2012, 10:59 (vor 4235 Tagen) @ Metropolis

Im englischsprachigen Teil Kanadas sind solche Partnerschaften den regulären Ehen fast gleichgestellt, auch im Unterhalts- und Versorgungsrecht nach einer Trennung.

Bei uns sind sie es in Hinblick auf den Betreuungsunterhalt: Mutti muß nicht mehr darben, auch wenn der Kegel älter als Drei ist.

Lola sagt, diese Unterscheidung zwischen offiziellen und „De-facto-Ehen“ sei eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

Das ist der richtige Weg!
Bei den Schwulen wurde es bereits vorexerziert: obwohl die sog. 'Lebenspartnerschaft' als der Ehe nicht gleichgestellt gilt, erwachsen daraus Unterhalts- und Versorgungspflichten.
Auch bei den Hartzern wird man schon in sog. Bedarfsgemeinschaften zwangsverheiratet.

Richtig klasse geht es in Australien zu:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=2556

Auch hier macht man Schritte in die richtige Richtung:
http://www.doktor-norden.de/partnerschaft-artikel.html?&tx_ttnews[tt_news]=211&tx_ttnews[backPid]=7&cHash...
oder etwas juristischer:
http://www.ash-berlin.eu/hsl/docs/5386/froeschlefamilienrecht1.pdf

Es ist eine Frage der Zeit, bis die erste grünrote Knotze das Maul aufreißt...


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