Nicht zu heiraten verhindert keine Trennungsabzocke (Allgemein)
Im englischsprachigen Teil Kanadas sind solche Partnerschaften den regulären Ehen fast gleichgestellt, auch im Unterhalts- und Versorgungsrecht nach einer Trennung.
Bei uns sind sie es in Hinblick auf den Betreuungsunterhalt: Mutti muß nicht mehr darben, auch wenn der Kegel älter als Drei ist.
Lola sagt, diese Unterscheidung zwischen offiziellen und „De-facto-Ehen“ sei eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
Das ist der richtige Weg!
Bei den Schwulen wurde es bereits vorexerziert: obwohl die sog. 'Lebenspartnerschaft' als der Ehe nicht gleichgestellt gilt, erwachsen daraus Unterhalts- und Versorgungspflichten.
Auch bei den Hartzern wird man schon in sog. Bedarfsgemeinschaften zwangsverheiratet.
Richtig klasse geht es in Australien zu:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=2556
Auch hier macht man Schritte in die richtige Richtung:
http://www.doktor-norden.de/partnerschaft-artikel.html?&tx_ttnews[tt_news]=211&tx_ttnews[backPid]=7&cHash...
oder etwas juristischer:
http://www.ash-berlin.eu/hsl/docs/5386/froeschlefamilienrecht1.pdf
Es ist eine Frage der Zeit, bis die erste grünrote Knotze das Maul aufreißt...
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- Nicht zu heiraten verhindert keine Trennungsabzocke -
Metropolis,
23.09.2012, 09:00
- Nicht zu heiraten verhindert keine Trennungsabzocke - Joe, 23.09.2012, 10:20
- Sogar die Rechte, die sie nicht haben, kennen sie - Mus Lim, 23.09.2012, 10:25
- Nicht zu heiraten verhindert keine Trennungsabzocke - Holger, 23.09.2012, 10:59
- Hinweis - Referatsleiter 408, 23.09.2012, 11:11
- Geht sogar noch schlimmer: Zwangsalimentierung - knn, 23.09.2012, 12:08