Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hinweis zur Abwehr (Allgemein)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Friday, 12.10.2012, 13:46 (vor 4426 Tagen) @ Peaceful Warrior

Er muss jetzt versuchen, sich dieser Zecken zu entledigen. Dazu gibts hier einige "historische Möglichkeiten" der Ver-Aal-lung:

"Ein klassischer Fall ist die Gerichtsverhandlung. Hier ist die These klar: Gezeigt werden soll die Schuld/Unschuld eines Angeklagten; auch liegen die Prinzipien des Verfahrens fest, wodurch die zulässigen Argumente stark vorbestimmt sind. Diese Prinzipien sind juristischer Art: Niemand darf für eine Tat bestraft werden, die er nicht begangen hat oder die er nicht so begangen hat, wie sie ihm vorgeworfen wird, oder die er aus Unwissenheit oder aus edlen Beweggründen bzw. zum allgemeinen Besten begangen hat oder die zu beurteilen das jeweilige Gericht nicht befugt ist. Daraus resultieren die möglichen Verteidigungsargumente, und deshalb ist für diesen Bereich die Aufstellung einer interessanten Theorie des Argumentierens möglich. Sie ist seinerzeit im Rahmen der antiken Rhetorik (speziell von Hermagoras, 2. Jhdt. v. u. Z.) entwickelt worden. Es ist die Lehre von den 4 status (griech. stasis), d.h. Hauptstreitpunkten, das sind jene Punkte, auf die es bei der Verteidigung wesentlich ankommt. Es sind dies:

1. Der status coniecturalis: Das ist die Frage nach dem Täter. Hat der Angeklagte die Tat überhaupt ausgeführt? Das beste Argument des Angeklagten ist immer die Behauptung, daß er die inkriminierte Tat gar nicht begangen habe.

2. Der status definitivus: Der Angeklagte hat tatsächlich irgendetwas getan, aber seine Handlung fällt nicht unter den in der Anklage benützten Begriff. Er hat z.B. tatsächlich einer Frau im Tempel die Börse entwendet, doch war es kein Tempelraub, die sakralen Besitztümer wurden ja nicht angetastet. Oder jemand hat tatsächlich den Tod eines Menschen verursacht, aber nicht vorsätzlich, und deshalb ist eine Anklage wegen Mordes zurückzuweisen.

3. Der status qualitatis: Die Tat wird nicht bestritten, ihre >Qualität« aber näher untersucht. Dies ist manchmal eine sehr ehrenwerte Verteidigung. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie z.B.: Das Opfer/der Kläger hat die Tat herausgefordert; die Tat war nicht beabsichtigt; es lag Befehlsnotstand vor; es war Gefahr für den Staat in Verzug; die Tat war aus Gründen der Moral oder der Ehre geradezu geboten. (Klassisches Beispiel: Ja, ich habe meine Mutter getötet, denn sie hat meinen Vater ermordet.) Politisch oder religiös motivierte Mörder pflegen sich mit dem Hinweis auf die besondere Qualität ihrer Tat zu rechtfertigen.

4. Der status transiationis: Das ist die Frage, ob sich die Anklage nicht abweisen läßt, ohne sie inhaltlich zu erörtern. Das ist möglich, wenn das Gericht nicht zuständig ist. Ein Abweisen der Anklage kann vorteilhaft sein, wenn zu erwarten ist, daß das tatsächlich zuständige Gericht günstiger urteilen wird, als das, vor dem der Fall im Moment verhandelt werden sollte.

Fazit: Die Idee der Status-Lehre war sicher, daß damit sämtliche Argumentationsmöglichkeiten erschöpft sind und daß es für den Verteidiger genügt, eine einzige davon zu gewinnen. Das Schema der 4 status kann auch als Anleitung für den Richter gedeutet werden: Worauf hat er zu achten, wenn er das Urteil fällt. Die zugrundeliegenden Überlegungen sind inhaltlicher Art; rein logische Analysen dagegen wären nicht hilfreich."

Quelle: http://www.irwish.de/Site/Biblio/Sprachkritik/Schleichert.htm#Kap_01_03

PS: Man muss das kranke Denken dieser Leute analysieren, sich mit seiner "Verteidigungstaktik" darauf einstellen und gründlich vorbereiten. Kachelmann hat´s vorgemacht und die Zecken zertreten sowie die Lügnerin vorgeführt! Die können zwar die Herausgabe des Buches be-, aber niemals verhindern und das ist eine saubere Leistung von JK!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!


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